Antrag für Drohnenflüge: In Rheinland-Pfalz jetzt online möglich
Unternehmen und Bürger, die Drohnen nutzen, müssen für die Drohnenflüge einen Antrag stellen. In Rheinland-Pfalz ist das ab sofort online möglich.
In Rheinland-Pfalz können Drohnenflüge jetzt online beantragt werden. Das heißt, Bürger und Unternehmen - beispielsweise Dachdecker oder Bauunternehmen - können Betriebsgenehmigungen oder Ausnahmen von geografischen Verbotszonen für ihre UAS (unbemannte Luftfahrzeugsysteme) beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) digital beantragen.
"Gerade für Unternehmen, die Drohnen gewerblich einsetzen – zum Beispiel in der Landwirtschaft, in der Vermessung oder bei Inspektionen – ist eine schnelle und unbürokratische Lösung entscheidend. Wir schaffen hier digitale Prozesse, die Zeit sparen, Sicherheit geben und Innovation fördern", so Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt.
Die Benutzeroberfläche sei verständlich und unterstützte die Antragsteller bei der Auswahl der richtigen Antragsart – je nach Betriebsart und geplanter Flugzone, heißt es. Auch Änderungen bestehender Genehmigungen oder Anerkennungen können online eingereicht werden.
Die Nutzung erfolgt über das BundID-Konto. Eine Authentifizierung ist etwa per Elster-Zertifikat oder AusweisApp möglich.
Der Dienst soll weiter ausgebaut werden
In einem nächsten Schritt will man den Online-Dienst weiter ausbauen - unter anderem mit elektronischem Bescheidversand und Online-Zahlungsfunktion.
Entwickelt wurde der Dienst vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, dem Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz sowie dem Land Baden-Württemberg. "Gerade im Zeitalter neuer Mobilitätsformen und intelligenter Technologien brauchen wir einen Staat, der nicht nur regelt, sondern vor allem ermöglicht. Mit dem digitalen Antrag für Drohnenflüge gehen wir genau diesen Weg – modern, pragmatisch und bürgernah", betonte Ministerin Schmitt.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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