Krankenversicherung: Der Chef zahlt die Hälfte
Die Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ist beschlossen. Das Handwerk rechnet mit milliardenschweren Belastungen für die Arbeitgeber.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen zahlen. Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht.
Entlastung für Selbstständige mit geringem Einkommen
Selbstständige mit geringem Einkommen werden ebenfalls entlastet werden. Bislang sind sie oft gezwungen, sich privat zu versichern, da sie den Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse nicht aufbringen können. Für Kleinselbstständige wird der Mindestbeitrag nun auf 171 Euro halbiert. "Dadurch sind Entlastung von monatlich bis zu 180 Euro möglich", schreibt das Gesundheitsministerium.
Alle zusätzlichen Arbeitskosten belasten die Betriebe
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung für falsch. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte bei der Verkündung des Gesetzentwurfs durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Alle zusätzlichen Arbeitskosten erhöhen für unsere Handwerksbetriebe den Wettbewerbsdruck, schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken."
Eine Milliarde Euro Zusatzbelastung für die Arbeitgeber im Handwerk
Konkret würden die Handwerksbetriebe mit ihren rund 5,5 Millionen Beschäftigten zusätzlich mit einer Milliarde Euro im Jahr belastet. Schon jetzt würden die Arbeitgeber einen höheren Anteil der Krankheitskosten ihrer Arbeitnehmer finanzieren, da sie allein die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlen. Der ZDH hätte es für sinnvoller gehalten, alle versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen aus Steuermitteln zu finanzieren.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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