DGUV, Abbruch, Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit ist bei Abbrucharbeiten besonders wichtig. (Foto: © PANITAN KANCHANWONG/123RF.com)

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Arbeitsschutz bei Abbruch und Rückbau

Die neue Branchenregel 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau" gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen.

Arbeiten in großer Höhe oder in Bereichen, die mit Gefahr- oder Biostoffen kontaminiert sind, Umgang mit Lärm, Staub und sensiblen elektrischen Anlagen – das Potenzial für Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit auf Abbruch-Baustellen ist groß. Wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Dabei müssen auch die häufig wechselnden Arbeitsorte sowie die umfangreiche Koordinierung verschiedener Abbruchfirmen berücksichtigt werden.

"Das Besondere an dieser Branchenregel ist, dass sie ganz unterschiedliche Gefährdungen bündelt und Hinweise gibt, wie sie vermieden werden können. So hilft sie, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsschäden zu verhindern", sagt Günter Eisenbrandt, Mitarbeiter des zuständigen Sachgebiets im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Broschüre zum Herunterladen.

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Praxiserprobte Anweisungen

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel haben Fachleute der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und weiterer Berufsgenossenschaften (BG Verkehr, BGHM, BGHW) intensiv mit Fachleuten aus der Abbruchbranche zusammengearbeitet. Besonderer Dank gilt den Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände für ihre aktive Mitarbeit bei der Erarbeitung der Branchenregel.

"Damit ist sichergestellt, dass die in der Branchenregel enthaltenen Beispiele und Lösungsvorschläge sich bereits in der Praxis bewährt haben", betont Eisenbrandt. Die Branchenregel wird in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren aktualisiert und inhaltlich erweitert.

Hier kann man die Branchenregel kostenlos herunterladen.

Text: / handwerksblatt.de

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