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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
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Als Minijobber können Sie sich von Eigenanteil zur Rentenversicherung befreien lassen, der Arbeitgeber muss den Antrag zu seinen Akten legen. (Foto: © lsaloni/123RF.com)
Vorlesen:
August 2013
Minijobber können beantragen, dass sie von dem Eigenbeitrag zur Rentenversicherung befreit werden. Der Arbeitgeber muss diesen Antrag zu seinen Unterlagen nehmen.
Dies gilt als Nachweis über die Versicherungsfreiheit. Den Betriebsinhaber trifft hier eine Dokumentationspflicht und er muss außerdem die Minijob-Zentrale umgehend informieren.Sofern diese nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt die Befreiung als erteilt. Darauf weist die Handwerkskammer Koblenz hin.
Informationen bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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