Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können eine Beratung zur Unternehmenssicherung fördern lassen. 4.000 Euro verschenkt der Staat dafür.

4.000 Euro für eine Beratung schenkt der Staat allen Unternehmen in Corona-bedingten finanziellen Schwierigkeiten. (Foto: © srapulsar38/123RF.com)

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Bund bezahlt Mittelständlern die Beratung

Kleine und mittelständische Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Rat suchen, erhalten vom Bund bis zu 4.000 Euro Zuschuss für eine Beratung.

Welche Gesetze wurden kürzlich geändert? Wie sichere ich meine Liquidität? Welche Steuervorteile kann ich nutzen? Guter Rat ist oft teuer, besonders in der herrschenden Corona-Krise. Daher spendiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt bis zu 4.000 Euro für eine professionelle Beratung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.Beratungs-ZuschussHier geht es zum Antrag bei der BAFA

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können eine Beratung zur Unternehmenssicherung fördern lassen, um ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Voraussetzung ist, dass sie ein Beratungsunternehmen beauftragen, das bei der BAFA registriert ist. Diese Förderung gibt es zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Was wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler können sich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ein externer Unternehmensberater kann hierzu vielfältig Hilfestellung geben, neue Geschäftsfelder suchen, Geschäfte umstellen/digitalisieren oder Liquidität sichern.

Zusätzlich können Betroffene zur Vertiefung der Maßnahmen eine Folgeberatung in Anspruch nehmen, bei der wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung behandelt werden. Corona-Krise Hier finden Sie das Merkblatt der BAFA

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Außerdem werden weitere Beratungsleistungen gefördert. Hierzu gehören Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die sich beraten lassen wollen, gelten unter anderem folgende Vorgaben: 

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus leiden.
  • Die EU-rechtlichen Bedingungen der KMU- und der De-minimis-Regelung müssen erfüllt sein.

Quelle: BAFA/Ecovis

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Text: / handwerksblatt.de

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