Zeit für eine Checkliste: Wie hat die Corona-Pandemie die Betriebsabläufe durcheinander gebracht. (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)

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Corona-Dokumentation: Gerüstet für die Betriebsprüfung

Betriebsführung

Die Corona-Pandemie konfrontiert Selbstständige und Unternehmen mit völlig neuen Auflagen. Eine Corona-Dokumentation kann Ärger bei einer späteren Betriebsprüfung vermeiden helfen.

Vorübergehende Ladenschließungen, nur wenige Kunden gleichzeitig im Geschäft oder Lieferengpässe: Während der Corona-Pandemie werden Handwerksbetriebe – vor allem solche mit Publikumsverkehr – mit behördlichen Auflagen konfrontiert, die den bislang üblichen Betriebsablauf auf den Kopf stellen.

Sollte das Finanzamt in einigen Jahren eine Betriebsprüfung anordnen, könnten sich für das Jahr 2020 auffällige Abweichungen in der Buchführung ergeben, für die der Betriebsprüfer eine Erklärung einfordert.

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"Da Betriebe eine Vielzahl von oftmals regional unterschiedlichen behördlichen Auflagen berücksichtigen müssen, ist es sinnvoll, die Einzelheiten der betrieblichen Ereignisse in Frühjahr und Sommer 2020 in einer Corona-Dokumentation festzuhalten", rät der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

"Auffälligkeiten" könnten dann mit Hilfe der Dokumentation entkräftet werden. Zum Beispiel, weil man dort notiert hat, wann welche Einschränkungen gegolten haben und welchen Einfluss diese auf den Geschäftsablauf hatten. Am Ende können Nachzahlungen und Schätzungen verhindert werden.

Als Service für die Betriebe hat der ZDH eine Vorlage für eine Corona-Dokumentation als Orientierungshilfe erstellt. Das Muster muss vom Unternehmen natürlich individuell angepasst werden und wird auch vom ZDH regelmäßig aktualisiert. 

Text: / handwerksblatt.de

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