Datensch..grundverordnung: feiner Zug vom Staat
Ab 22. Mai muss jeder Friseur seine Kundschaft ungefragt aufklären, wie lange er Namen und Adressen in seiner Kartei und den eben vereinbarten Faconschnitt im Terminkalender belässt.
Darüber dürften Herr W. aus der Nachbarstraße und die kleine Leonie von gegenüber immens glücklich sein. Erspart ihnen die Information darüber, wer sie bald nicht mehr kennt, doch das Tragen einer Tarnkappe; sind die Beiden mindestens übler Nachstellung durch den Dienstleister ihres Vertrauens entgangen.
Zu verdanken haben sie die ungeahnte Errungenschaft einer europagesetzgeberischen Großtat namens Datenschutzgrundverordnung. Natürlich ist das Ausmaß des Glücks von der Bundesregierung wie gewohnt noch einmal kräftig ausgeweitet worden. Darf sich Resteuropa die vollwertige Glückszuteilung mittels eines eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in nationaler Selbstbestimmung aussuchen, so hat die Bundesregierung die neue verbrauchervollschützende Sicherungsleistung mit firmeneigenem Datenschirmhalter schon für alle kleineren Betriebe ab zehn Beschäftigten verfügt.
Und das haben wir jetzt davon: "Kunde, ich würde ja gerne Ihren Auftrag abarbeiten, aber ich habe was viel Besseres für Sie: Bin dabei, Ihren Datenschutz zu verbessern. Werde Ihnen schon am 5. Juni ersparen, zum Geburtstag zu gratulieren."
Ach ja: für jene Subjekte der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, die auf eigenes unternehmerisches Risiko auch noch Aufgaben als sogenannte Beliehene für die Öffentliche Hand wahrnehmen – für mich als Schornsteinfeger beispielsweise - gilt in der Datensch..grundverordnung ein Übriges: sie müssen den eigenen Datensch..beauftragten stets und immer nachweisen. Selbst dann, wenn Sie ganz alleine wirtschaften. Mein ganz persönlicher Datenschirmträger sozusagen. Pardon, Ihrer, natürlich!
Ich werde mir jetzt von Staats wegen voll glücksbedröhnt - die Haare ausraufen. Was nur Gutes hat! Weil es mir den Gang zum Friseur gleich ganz erspart. Der wär sowieso anderweitig beschäftigt gewesen. Damit, zu löschen, was er mit seinem Wissen von mir hätte anfangen können, wenn ich noch zu ihm käme.
Text:
Andreas Ehlert / Handwerkskammer Düsseldorf /
handwerksblatt.de
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