Defektes E-Auto: Quarantäneplatz bei Brandgefahr, aber nicht auf Dauer
Wer E-Fahrzeuge abschleppt und aufbewahrt, kann besondere Sicherheitsmaßnahmen abrechnen. Das darf er aber nur für fünf Tage, sofern es keine akute Brandgefahr gibt, urteilte das Landgericht Koblenz.
Welche Besonderheiten sind beim Abschleppen eines verunfallten Elektrofahrzeugs zu beachten? Braucht es einen Quarantänestellplatz, und wenn ja: wie lange? Wie beurteilt man die Brandgefahr und welche Standgebühr ist angemessen? Diese Fragen hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Der Fall
Nach einem Unfall mit einem Hybridauto schleppte ein Unternehmen das Fahrzeug ab und stellte es auf seinem Gelände ab. Da von dem Unfallwagen wegen der beschädigten Batterie eine angebliche Brandgefahr ausging, verlangte das Unternehmen über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren Stand- und Vorhaltekosten.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte zwar rund 5.459 Euro für die Standzeit. Der Abschleppdienst verlangte von der Kfz-Halterin jedoch weitere 38.569,81 Euro. Er argumentierte, das Fahrzeug habe wegen seiner beschädigten Lithium-Ionen-Batterie einen gesonderten Quarantänestellplatz sowie regelmäßige Überwachung benötigt. Dafür seien 95 Euro pro Tag ortsüblich und angemessen.
Das Urteil
Das Landgericht (LG) Koblenz entschied, dass der Abschleppdienst nicht die vollen Kosten verlangen darf. Ihm stehe nur ein Standgeld von 7.596,96 Euro aus einem konkludenten Verwahrvertrag nach §§ 688, 689 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Die Rechnung für die Verwahrung des Hybridautos sei unverhältnismäßig hoch gewesen.
Nur für die ersten fünf Tage könne der Betrieb die Kosten für einen Quarantänestellplatz abrechnen. Denn ein Hybridfahrzeug könne nach einem Unfallschaden wie dem vorliegenden schneller in Brand geraten als herkömmliche Fahrzeuge. Das mache das Abstellen in einem Quarantänebereich nötig. Dafür setzte das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen Kosten von 76,16 Euro brutto pro Tag an.
Nur fünf Tage Quarantäne
Nach dem Gutachten war das LG aber auch davon überzeugt, dass das beschädigte Elektrofahrzeug nach fünf Tagen konventionell gelagert werden konnte, weil bis dahin keine Reaktion oder ein Ereignis an der Batterie vorlagen. Feuerwehren empfehlen, beschädigte Hochvoltfahrzeuge mindestens für einen Zeitraum von 72 Stunden zu überwachen oder in Quarantänebereichen abzustellen. Der Verband der Berge- und Abschleppunternehmen e.V. VBA veranschlagt bis zu 120 Stunden, was fünf Tagen entspricht.
Für die anschließende Standzeit von weiteren 379 Tagen setzte das Gericht nur noch die Kosten eines normalen Stellplatzes an. Diese schätzte es auf 19,04 Euro brutto pro Tag. Insgesamt kam es so auf ein Standgeld von 7.596,96 Euro.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 4. Mai 2026, Az. 14 O 169/24
Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben