Wo Herzmassagen nicht weiterhelfen, kann nur ein Defibrillator Leben retten: bei Herzkammerflimmern.

Wo Herzmassagen nicht weiterhelfen, kann nur ein Defibrillator Leben retten: bei Herzkammerflimmern. (Foto: © Jens Molin/123RF.com)

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Defibrillatoren im Betrieb?

Betriebsführung

Ihre Installation im Betrieb ist freiwillig. Wann die Anschaffung von Defibrillatoren sinnvoll sein kann und was dabei zu beachten ist, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Ein plötzlicher Herzstillstand kann Menschen jeden Alters treffen. Auch und gerade bei der Arbeit, schließlich verbringen die meisten einen großen Teil ihres Lebens damit. Schnellstmögliche Wiederbelebung tut in diesem Fall Not.

Doch Beatmung und Herzmassage reichen nicht aus, heißt es von den Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein Herzkammerflimmern etwa lässt sich nur mit einem Defibrillator stoppen.

Kammerflimmern erkennen und beenden

Das Gerät kann ein solches Herzkammerflimmern erkennen und mit gezielten Stromstößen beenden. Selbst Laien können Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) bedienen – und damit Leben retten. Doch die Anschaffung ist für Betriebsinhaber freiwillig, auch wenn sie von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen empfohlen wird. Manche Berufsgenossenschaft wie die BG BAU fördert die Anschaffung über Prämienverfahren.

Die DGUV empfiehlt vor allem Betrieben mit viel Publikumsverkehr und solchen, bei denen Strom eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt, in einen AED zu investieren. Sinnvoll kann die Anschaffung laut DGUV auch sein, wenn es aufgrund der Lage des Unternehmens lange dauern kann, bis ein Rettungsfahrzeug im Notfall eintrifft.

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Ersthelfer bestimmen, Geräte regelmäßig warten

Folgende Tipps gibt die DGUV für die Einführung von Defibrillatoren: Ausgewiesene Ersthelfer sollten die Bedienung der angeschafften Geräte kennen und regelmäßig üben. Jeder im Unternehmen sollte wissen, wer Ersthelfer ist – und auch selbst einmal den Einsatz des Gerätes einüben.

Der Standort sollte mit Bedacht gewählt und ausgeschildert sein. Auch muss das Gerät regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Die Mitarbeitenden sollten über die Anschaffung informiert sein und es sollte eine Betriebsanweisung darüber erstellt werden.

 

Hintergrund Hintergrund Die DGUV stellt außerdem für Interessierte online eine Liste von Herstellern geeigneter AED zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema gibt es zudem hier.

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Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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