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Handwerkerbonus in Österreich wird angepasst

Der Handwerkerbonus in Österreich gilt jetzt auch, wenn Betriebe aus Deutschland engagiert werden. Nach einer Beschwerde der Handwerkskammer für München und Oberbayern bei der EU wurde die Regelung angepasst.

Um die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen in Österreich anzukurbeln, zahlt die dortige Bundesregierung seit Mitte 2024 einen Handwerkerbonus: Es gibt einen Zuschuss von 20 Prozent der Arbeitskosten, die rund um den privaten Wohnsitz in Österreich anfallen. Für die Jahre 2024 und 2025 stellt das Nachbarland für den Handwerkerbonus insgesamt 300 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.  

Der Bonus lag 2024 bei bis zu 2.000 Euro. 2025 ist er auf 1.500 Euro gedeckelt. Bislang erhielten ihn allerdings nur Kunden, die eine Firma mit Sitz oder Niederlassung in Österreich beauftragten, meldet die Handwerkskammer für München und Oberbayern, die dagegen 2024 offiziell Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt hatte.

Mit Erfolg: "Die hartnäckige Interessenvertretung für unsere Mitgliedsbetriebe hat sich ausgezahlt. Das österreichische Parlament hat mit Verweis auf unsere Beschwerde das Gesetz geändert und den Zuschuss auf alle Handwerksbetriebe innerhalb der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgeweitet", berichtet Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers.

Großes Auftragspotenzial für Betriebe im grenznahen Raum

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern führt nach eigenen Angaben etwa 300 Betriebsberatungen im Jahr zur Dienstleistungserbringung in Österreich durch. Es gibt aber auch Betriebe, die ohne vorherige Beratung im Nachbarland tätig sind, oder von einer anderen bayerischen Handwerkskammer beraten werden.

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Das Potenzial in den grenznahen Landkreisen liege bei mehreren Tausend Bau- und Ausbaubetrieben, die in Österreich arbeiten könnten. Nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle erhalten nun auch österreichische Kunden den Handwerkerbonus, die ein deutsches Handwerksunternehmen beauftragen. "Damit werden unsere Betriebe gegenüber ihrer österreichischen Konkurrenz nicht länger benachteiligt", betont der Hauptgeschäftsführer.

Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern

Tipp:  In Deutschland ist es kein Problem, einen österreichischen, niederländischen oder polnischen Handwerker zu beauftragen. Hier kann man den Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro (also insgesamt 1.200 Euro) auch in Anspruch nehmen, wenn der Handwerksbetrieb aus einem anderen EU-Land oder EWR-Staat kommt oder wenn man sich sein Ferienhäuschen im EU-Ausland durch Betriebe vor Ort renovieren lässt.

Wie verhält es sich mit dem Ferienhäuschen der Schweiz? Eine andere Frage beschäftigt gerade die Gerichte: Können Deutsche, die ein Haus in der Schweiz haben, auch die Handwerkerkosten bei der Steuer absetzen? Das Finanzgericht Köln sagt ja. Endgültig muss das jetzt der Europäische Gerichtshof klären. Mehr dazu hier 

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Text: / handwerksblatt.de

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