Schwangere Selbstständige arbeiten oft bis kurz vor der Entbindung und auch kurz danach. Nicht nur in körperlich anstrengenden Berufen ist das ein großes Problem.

Schwangere Selbstständige müssen oft bis kurz vor der Entbindung und auch bald danach arbeiten. Nicht nur in körperlich anstrengenden Berufen, aber vor allem da, ist das ein großes Problem (Symbolfoto). (Foto: © levstudio/123RF.com)

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Es geht voran beim Thema "Mutterschutz für alle"

Alle Fraktionen im Petitionsausschuss des Bundestages haben dafür gestimmt, die Petition "Mutterschutz für selbstständige Schwangere" zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu geben. Das ist das höchste Votum.

Beim Mutterschutz sollen Angestellte und selbstständige Schwangere gleich behandelt werden. Einer Petition des Vereins "Mutterschutz für alle!" hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages am 24. Juni 2023 angeschlossen. Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten einstimmig dafür, die Petition "Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere vom 6. Mai 2022" zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu geben. 

"Das ist das höchste Votum eines Petitionsverfahrens", freut sich Tischlermeisterin Johanna Röh. Sie hat das Thema und die Petition während der Schwangerschaft mit ihrer Tochter Anfang 2022 ins Rollen gebracht und ist Vorstandsprecherin des Vereins.

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Was bedeutet das?

Johanna Röh Foto: © Heimat Werbeagentur GmbHJohanna Röh Foto: © Heimat Werbeagentur GmbH

"Nachdem es im Petitionsausschuss abgestimmt wurde, geht die Petition formal noch einmal ins Plenum des Bundestages. Sie wird dann bei einer Sitzung des Bundestages aufgerufen und vom anwesenden Bundestag abgestimmt", schildert Tischlermeisterin Johanna Röh auf Instagram. 

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"Durch die Geschlossenheit, in der die Parteien hinter unserem Anliegen stehen, wird es dazu sogar einen Redebeitrag im Bundestag über Mutterschutz für Selbständige geben", so Röh weiter. Dies sei voraussichtlich Mitte Juni.

"Danach überleitet die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas dem Bundeskanzler Olaf Scholz unsere Petition und die Empfehlung des Petitionsausschusses direkt." Die Bundesregierung habe nach der Abstimmung im Bundestag sechs Wochen Zeit mitzuteilen, was sie in Bezug auf den Mutterschutz für Selbständige unternimmt, berichtet die Unternehmerin.

Worum geht es?

In der Petition, die schon in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 26. Oktober 2022 behandelt wurde, heißt es unter anderem, dass eine Schwangerschaft  keine Existenzbedrohung für Selbständige darstellen dürfe oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen darf.

"Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen, in investitionsintensiven Branchen Tätige und für Selbständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssten Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. Aus diesem Grund müssten die europarechtlichen Regelungen zum Mutterschutz selbständiger Frauen in Deutschland umgesetzt werden."

Familie und berufliche Selbstentfaltung müssten geschlechtsunabhängig ermöglicht werden. Johanna Röh und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter fordern, dass im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung gezahlt wird.

Auch dürfe es beim Krankengeld keine Abzüge geben, heißt es. Das Krankengeld müsse auf der Grundlage der gezahlten Beträge und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens berechnet werden. Darüber hinaus sollten schwangere Selbständige nach Auffassung von Johanna Röh einen voll bezahlten Mutterschutz genießen. Der schwangeren Selbständigen derzeit maximal gewährte Betrag, der überdies mit dem Krankengeld verrechnet werde, sei angesichts der laufenden privaten und betrieblichen Kosten völlig unzureichend.

Johanna Röh setzt sich dafür ein, die Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auf schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greife, auszuweiten. Es müsse ein System aus Betriebshelfern nach dem Vorbild der Landwirtschaft eingerichtet werden, um Betrieben, in denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehle, unbürokratisch und kostenfrei zu helfen, heißt es in der Petition.

Warum haben die Abgeordneten zugestimmt?

"Dem Petitionsausschuss ist eine Stärkung der Gründerkultur ein herausragendes Anliegen", heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten seien sich der zum Teil erheblichen, mit der Petition eindrucksvoll dargelegten Schwierigkeiten bewusst, denen insbesondere selbständige Frauen bei dem Versuch begegneten, eine berufliche Selbständigkeit, Schwangerschaft und Familie zu vereinbaren. Eine gute Gründerkultur setze zwingend voraus, dass Selbständigkeit, Schwangerschaft und eine gleichberechtigte Begleitung und Betreuung der eigenen Kinder sich nicht wechselseitig ausschließen.

Dies sei auch eine Frage der sozialen wie ökonomischen Gleichstellung von Frauen, heißt es in der Vorlage. Von selbständigen Müttern gehe zudem ein wichtiges Signal für die Mädchen und Frauen aus, sich ihrerseits für eine berufliche Selbstständigkeit zu entscheiden.

Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den aufgezeigten Erfordernissen an eine moderne, die Bedürfnisse von Frauen, die sich für ein eigenes Kind entscheiden, Rechnung tragenden Gründerkultur "nur in eingeschränktem Maße gerecht", befinden die Abgeordneten. Daher sei eine umfassende Überprüfung des Rechtsrahmens erforderlich.

Quelle: hib; "Mutterschutz für alle"

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Text: / handwerksblatt.de

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