Selbst wenn keine Hinweise wie ein "©"-Symbol sichtbar sind, sollte man davon ausgehen, dass man für die Nutzung fremder Inhalte eine Erlaubnis braucht.

Selbst wenn keine Hinweise wie ein "©"-Symbol sichtbar sind, sollte man davon ausgehen, dass man für die Nutzung fremder Inhalte auf seiner Website eine Erlaubnis braucht. (Foto: © georgejmclittle/123RF.com)

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Fremde Fotos oder Texte können teuer werden

Wer fremde Inhalte wie Fotos, Videos oder Texte auf seiner Firmenwebsite und in sozialen Netzwerken nutzt, sollte Vorsicht walten lassen. Denn nicht selten verletzt man die Rechte der Urheber. Der ZDH klärt über die Details auf.

Schnell mal eben ein Foto auf Instagram oder einen Medientext für die eigene Website zu kopieren ist bequem, aber auch riskant. Denn damit kann man die Rechte der Inhaber verletzen, was zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatz führen kann. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die größten Risiken für die Praxis in einem kostenlosen Leitfaden zusammengestellt.

Worum geht es?

Im Internet lassen sich Texte, Bilder, Videos und Musik leicht finden. Durch die bequeme Verfügbarkeit dieser Inhalte nutzen manche sie, ohne viel nachzudenken auf ihren eigenen Websites oder in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok. Allerdings sind an diesen fremden Inhalten meistens Urheberrechte zu beachten. Diese Rechte stehen einer Nutzung ohne Genehmigung im Weg.

Selbst wenn keine Hinweise wie ein "©"-Symbol sichtbar sind, sollte man davon ausgehen, dass man für die Nutzung fremder Inhalte eine Erlaubnis braucht. Gesetze zum Urheber-, Kunsturheber-, Marken- und Designrecht, sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbieten die Nutzung ohne Zustimmung. Wer solche Inhalte ohne Erlaubnis nutzt, riskiert teure Abmahnungen.

Selbst sachliche Informationen wie etwa Produktbeschreibungen können im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein. Sogar Inhalte, die von Künstlicher Intelligenz (ChatGPT und Co.) erstellt wurden, bergen rechtliche Risiken.

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Gibt es Ausnahmen?

Ja. Journalistische Texte, wie Online-Artikel, dürfen in der Regel mit einer Genehmigung genutzt werden, wichtig ist, dass dabei der Autor oder die Autorin genannt wird. Das gilt auch für Ausschnitte von Texten. Einzelne Wörter oder einfache Wortfolgen erreichen aber meist nicht die nötige Originalität für den Urheberschutz. Sonst wäre jede öffentliche Kommunikation schwierig.

Offizielle Werke wie Gesetzestexte oder Urteile sind nicht urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Bedenken genutzt werden.

Besonders heikel: fremde Bilder und Videos

Nach dem Urheberrecht gelten für Bilder und Videos besondere Regeln. Man braucht immer die Erlaubnis des Rechteinhabers, will man sie kopieren und hochladen. Das betrifft Posts in sozialen Netzwerken und das Einbinden auf der eigenen Website. Ohne eine Erlaubnis kann man Rechte verletzen. Das gilt sowohl für professionelle als auch für Handy-Aufnahmen. Es spielt dabei keine Rolle, wie anspruchsvoll das Material ist. Man muss auch den Namen des Rechteinhabers nennen.

Das Teilen in sozialen Netzwerken ist meistens von Lizenz gedeckt

Wer Bilder und Videos auf Social-Media-Plattformen hochlädt, gibt diesen Plattformen meist eine weltweite Lizenz. Diese erlaubt es ihnen, Ihre Inhalte auf der Plattform zu nutzen und zu teilen. Normalerweise können andere Nutzer diese Inhalte mit der "Teilen"-Funktion weiterverbreiten, ohne Rechte zu verletzen. Aber Vorsicht: Werden Bilder oder Videos kopiert und ohne Erlaubnis neu hochgeladen, besteht die Gefahr einer Abmahnung. Denn trotz der erteilten Lizenz behalten die Urheber alle Rechte an ihren Bildern und Videos gegenüber anderen Personen.

Für Beiträge in sozialen Netzwerken und auf der eigenen Website sollte man vorzugsweise Bilder und Videos verwenden, die man selbst erstellt hat. Alternativ kann man Material hochladen, dessen Nutzung man mit dem Rechteinhaber geklärt hat. Dabei muss man jedoch auch die Schutzrechte Dritter beachten. Das gilt besonders, wenn auf den Bildern Personen oder Marken erkennbar sind.

Musik besser meiden

Soziale Netzwerke erlauben es, Beiträge mit Musik aus ihren Bibliotheken zu unterlegen. Viele Menschen nutzen diese Funktion häufig. Trotzdem ist es besser, darauf zu verzichten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Nutzungsbedingungen der Netzwerke besagen nämlich, dass die Nutzer selbst für ihre Beiträge verantwortlich sind. Die Plattformen geben keine generelle Erlaubnis für die Musiknutzung. Ohne Zustimmung oder Lizenz der Künstler oder Rechteinhaber darf man deren Musik nicht auf seiner eigenen Webseite verwenden.

Künstliche Intelligenz ohne Urheberrecht, aber ...

KI-Software wie ChatGPT, Dall-e oder Midjourney kann Texte, Bilder, Videos und Musik erstellen. Dafür nutzt sie Anweisungen, die man "Prompts" nennt. Wenn man KI-Software verwendet, muss man deren Nutzungsbedingungen beachten. Laut geltendem Recht sind KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht gilt nur für Werke, die Menschen erschaffen.

In der Regel darf man die von KI erzeugten Bilder nutzen. Die Anbieter begrenzen aber oft, in welchem Umfang man sie verwenden darf. Vorsichtig sollte man sein, wenn die KI-Werke echten Werken, geschützten Marken oder Designs zu ähnlich sehen. Das betrifft auch Bilder oder Videos von realen Personen. In solchen Fällen braucht man die Erlaubnis der Rechteinhaber.

Urheberrecht und das Internet Hier finden Sie die > Broschüre des ZDH zum kostenlosen Download. Bei Fragen helfen Ihnen die Berater der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände weiter.

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Text: / handwerksblatt.de

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