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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Februar 2024
Unternehmen, die Schmuck, Uhren oder Oldtimer verkaufen, müssen sich in einem Meldeportal registrieren. Hintergrund ist die Schwarzarbeitsprävention. Die Pflicht zur Registrierung wurde nun für einige Händler bis 2027 verschoben.
Oldtimer, teure Uhren, Antiquitäten - manche Luxusartikel stehen im Verdacht, dass sie auch mal zur Geldwäsche dienen. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, sind genau wie Banken, Rechtsanwälte oder Immobilienmakler zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - FIU. Für die meisten Güterhändler wurde die Registrierungspflicht aber auf den 1. Januar 2027 verschoben, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) .
Wer mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten handelt, muss sich allerdings jetzt schon registrieren. Es ist aber eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2027 vorgesehen, wonach die Nichtregistrierung auch für diese Güterhändler keine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die mitwirkungspflichtigen Personen und Unternehmen werden in der Amtssprache auch "Verpflichtete" genannt.
Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen, berichtet der ZDH. Deshalb haben sich schon in der Vergangenheit viele Unternehmen im goAML WEB registriert, um bei einem meldepflichtigen Sachverhalt schnell eine Meldung abgeben zu können.
Übrigens Die Meldepflicht bei Verdachtsfällen gilt unabhängig von der Höhe des Geschäfts (bei Güterhändlern also auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 10.000 Euro) und der Zahlungsart (bar oder unbar), betont der Zoll. Wem etwas komisch vorkommt, muss seinen Verdacht auch unterhalb dieses Betrags elektronisch melden.
Das Geldwäschegesetz richtet sich an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, aber auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Auch Güterhändler sind zur Registrierung verpflichtet.
Die Registrierung kann man über die Homepage der FIU im Portal goAML WEB erledigen.
Quelle: ZDH
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