Haftungsfalle Mängelrecht: Verhärtete Fronten
Das aktuelle Recht zwingt Handwerker, die Aus- und Einbaukosten für fehlerhaftes Material zu tragen. Ein Gesetz soll das ändern. Handwerk und Handel streiten sich heftig darüber, ebenso SPD und Union.
Mit dem Gesetzentwurf, über den der Bundestag im Sommer 2016 erstmals beraten hat, ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unzufrieden. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fordert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Nachbesserungen. "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hersteller für Produktfehler haften." In Zukunft, so der Entwurf, soll der Lieferant der Mangelware den Aus- und Wiedereinbau bezahlen und sich das Geld anschließend vom Hersteller zurückholen können. Doch es gibt ein paar Details, die dem Handwerk nicht gefallen.
Kritisch sei etwa die Formulierung, dass die neuen Ansprüche nur für den "Ein- und Ausbau" fehlerhafter Materialien gelten sollen. "Maler, die fehlerhafte Farbe verwenden oder Raumausstatter, die einen nicht lichtechten Stoff für individuell angefertigte Vorhänge verwenden, müssen in gleicher Weise Ersatz erhalten wie Fliesenleger, die Bodenfliesen verlegen, die sich im Nachgang als mangelhaft erweisen," verlangt Schwannecke. Eine Ausweitung auf alle Gewerke sei daher notwendig.
AGB-Festigkeit ist Zankapfel
Zweite Forderung des ZDH ist die Festlegung, dass nur der Handwerker ausbessern darf und nicht der Händler. Dritter und wichtigster Punkt: Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll der Händler laut Gesetzentwurf seine Haftung wieder aushebeln können. "Das ist nicht nur in der Sache verfehlt, sondern auch der Rechtssicherheit nicht zuträglich", warnt Schwannecke. Handwerksbetriebe müssten vor teuren Gerichtsverfahren geschützt werden. "Der Bundestag ist aufgerufen, kleinen und mittleren Betrieben den erforderlichen AGB-Schutz zu gewähren und ein klares mittelstandspolitisches Zeichen zu setzen."
Diese sogenannte AGB-Festigkeit der Händlerhaftung ist mittlerweile der große Zankapfel zwischen Lobbyisten und Parteien geworden, berichtet die FAZ. Die SPD will dem Handwerk in allen drei Punkten entgegenkommen, aber die Union ist strikt gegen die AGB-Festigkeit. Sie vertritt damit die Interessen des Handels, der das Gesetz in seiner geplanten Form verabschiedet sehen will. "Haftungsfalle" sei ein politischer Kampfbegriff, sagte Peter Schröder vom Einzelhandelsverband HDE der FAZ. Das Handwerk wolle die gleichen Rechte, wie sie Verbraucher gegenüber Händlern hätten. "Das aber finden wir problematisch." Alexander Kolodzik, Jurist beim Großhandelsverband BGA, sprach gar von einer "Lex Handwerk". Das derzeitige System sei nicht ungerecht.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben