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HWK Trier | Juli 2026
Web-Seminar zur Arbeitgeberattraktivität
Die Handwerkskammer Trier informiert über ein Web-Seminar, das im Rahmen des Projekts "Handwerk attraktiv Rheinland-Pfalz" stattfindet.
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Das Recht auf Reparatur kommt, der Bundesrat hat grünes Licht gegeben. "Das ist ein starkes Signal für Nachhaltigkeit", sagt Kurt Krautscheid, Präsident der Handwerkskammer Koblenz. Reparieren ist für das Handwerk kein Trend, sondern gelebte Praxis.
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für das Recht auf Reparatur. Hersteller von Smartphones, Tablets, Kühlschränken oder Waschmaschinen sollen Reparaturen damit grundsätzlich ermöglichen und entsprechende Ersatzteile über die Lebensdauer hinweg bereithalten.
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt. Es soll für die meisten ab Ende Juli 2026 geschlossenen Kaufverträge am 31. Juli in Kraft treten.
Die Herstellen dürfen dann unabhängigen Werkstätten die Reparaturen nicht mehr erschweren. Etwa indem sie Technik verbauen, durch die eine Reparatur erschwert oder verhindert wird. Außerdem müssen sie Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten.
Kurt Krautscheid, Präsident der Handwerkskammer Koblenz, wertet das als "ein starkes Signal für mehr Nachhaltigkeit und zugleich eine sehr gute, wertvolle Nachricht für das Handwerk". Handwerksbetriebe hätten das Wissen und die Erfahrung, Produkte fachgerecht instand zu setzen und ihre Lebensdauer deutlich zu verlängern. "Das schont Ressourcen, vermeidet Abfall und stärkt die regionale Wirtschaft", so Krautscheid weiter.
Reparieren sei für sie kein neuer Trend, sondern gelebte Praxis. Wer repariert statt wegwirft, stärke nicht nur den Klimaschutz – sondern auch das Handwerk vor Ort. "Umso wichtiger ist es, dass diese Leistung künftig noch stärker nachgefragt und wertgeschätzt wird. Entscheidend ist jetzt, dass das Gesetz auch im Alltag wirkt. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Diagnosedaten. Dann wird aus dem Recht auf Reparatur ein echter Gewinn – für Verbraucher, für die Umwelt und für das Handwerk vor Ort."
Als Anreiz für Verbraucher, ein Gerät reparieren zu lassen, wird unter anderem die Gewährleistung im Reparaturfall verlängert:
✔️ Entscheidet sich der Käufer gegenüber dem Hersteller für eine Reparatur statt eines Neugerätes, verlängert sich die bestehende Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr.
✔️ Darüber hinaus sollen Verbraucher für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät erhalten können.
Quellen: Bundesrat; Handwerkskammer (HwK) Koblenz
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