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Hinzuverdienst bei Frührentnern: Steuerlast variiert

Seit diesem Jahr dürfen Frührentner unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings ist die Steuerlast unterschiedlich verteilt, meldet das IW. Single-Rentner mit hohem Verdienst zahlen im Schnitt 46 Prozent Steuern.

Mehr als jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland geht frühzeitig in den Ruhestand. Seit diesem Jahr dürfen Frührentnerinnen und Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze für Vorruheständler ist damit Geschichte. Das soll auch ein Stück weit den enormen Fachkräftemangel in Deutschland abmildern.  Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts unterscheidet sich allerdings teilweise stark, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet.

Weil die Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, muss auf sie Einkommensteuer gezahlt werden. Rente und Gehalt werden zusammengerechnet, nach dem Gesamtbetrag berechnet sich die Steuer. Dadurch steigt die Abgabenlast. Wer als Single etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient, hat Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst, so das IW. Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent.

Hinzuverdienstgrenze Bis 2019 betrug die Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze pro Jahr 6.300 Euro. Während Corona wurde sie 2020 auf 44.590 Euro und bis 2022 weiter bis auf 46.060 Euro angehoben. Seit 1. Januar 2023 ist die Grenze ganz weggefallen.

Ehepaare kommen günstig weg

"Generell lohnt es sich seit Januar finanziell immer, ein arbeitender Frührentner zu sein – allerdings sinkt der Arbeitsanreiz durch die höhere Abgabenlast", so die Autoren der IW-Studie. Je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand steige die Abgabenlast unterschiedlich stark.

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Ein Single mit einer Rente von 25.000 Euro jährlich und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro zahlt demnach im Schnitt 46 Prozent Steuern. Das ist der Spitzenwert in der IW-Auswertung. Für Ehepaare sieht es laut IW besser aus: Ehepaare profitieren vom Ehegattensplitting ohnehin steuerlich, der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ändert daran nichts. Die Abgabenlast für Ehepaare steigt nach der Studie nie über 40 Prozent.

IW bezweifelt Effekt der Maßnahme

2027 will die Bundesregierung Bilanz der Neuregelung ziehen. "Ob die Neuerung tatsächlich den Fachkräftemangel abmildern kann, ist zumindest zweifelhaft. Wer sich nach 45 Jahren Arbeit bisher entschieden hat, weiterzuarbeiten, kann nun Rente und Arbeitseinkommen beziehen", sagt Studienautor und IW-Steuerexperte Martin Beznoska. "Das zusätzliche Geld wird mitgenommen, die hohe Abgabenlast wird bei der Überlegung keine Rolle spielen. Und wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze weniger arbeiten möchte, wird auch in Zukunft vermutlich eher den Minijob wählen."  

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Text: / handwerksblatt.de

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