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Homeoffice und Arbeitszimmer: Das gilt seit 2023

Betriebsführung

Seit 2023 ist das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Die Homeoffice-Pauschale liegt bei sechs Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr - und man braucht dafür kein abgetrenntes Arbeitszimmer.

Auch im Handwerk gibt es inzwischen einige Selbstständige und Beschäftigte, die vom Homeoffice aus Pläne machen, Angebote bearbeiten oder Rechnungen schreiben. Die steuerlichen Regelungen für die Homeoffice-Pauschale sind für sie und alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2023 deutlich attraktiver als früher. 

Homeoffice-Pauschale bis zu 1.260 Euro

Die Homeoffice-Pauschale liegt bei sechs Euro pro Tag. Sie kann für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden können. Beschäftigte können seit 2023 bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen. Der maximale Abzugsbetrag lag früher bei 600 Euro!

"Den Höchstbetrag können Arbeitnehmer nutzen, die an 210 Tagen im Jahr von zu Hause arbeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine oder verschiedene berufliche Tätigkeiten handelt", erläutert Daniela Sondermann, Ecovis-Steuerberaterin in Berlin.

Die Pauschale gilt neuerdings auch, wenn man nur eine kleine Wohnung hat und kein extra Arbeitszimmer. "Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist", so die Bundesregierung.

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Wie wirkt sich das auf die Werbungskosten aus?

Die Pauschale gewährt das Finanzamt nicht extra, sondern es verrechnet sie mit der Werbungskostenpauschale. Die Werbungskostenpauschale liegt 2023 bei 1.230 Euro.

"Wer also so gut wie immer von zu Hause arbeitet und noch zusätzlich Fortbildungskosten oder Ähnliches angeben kann, der kommt jetzt schneller über den Pauschbetrag und kann zusätzliche Kosten geltend machen", sagt Daniela Sondermann.

Was ist, wenn beide Ehepartner im Homeoffice arbeiten?

Gemeinsam veranlagte Ehepartner können beide unabhängig voneinander die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. "Denn die Homeoffice-Pauschale soll auch für jene eine Erleichterung sein, die zwar beide von zu Hause arbeiten, etwa im Wohn- und im Schlafzimmer, und eben keine zwei Arbeitszimmer haben", weiß Steuerberaterin Sondermann.

Wie weisen Beschäftigte die Zeit im Homeoffice nach?

Beschäftigte müssen die Zeit, die sie im Homeoffice verbringen, nicht extra nachweisen. "Allerdings sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich darauf achten, dass ihre Angaben in der Steuererklärung zusammenpassen", sagt Sondermann mit Blick auf die Pendlerpauschale. "Ein doppelter Abzug von Pendler- und Homeoffice-Pauschale am selben Tag ist logischerweise nicht möglich."

Häusliches Arbeitszimmer

Auch beim häuslichen Arbeitszimmer gibt es seit 2023 ein vereinfachtes Verfahren. Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, aber dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, der kann eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend machen. Damit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten nicht mehr nachweisen. Also keine Belege mehr sammeln.

Kann man statt der Pauschale auch die Gesamtaufwendungen absetzen?

Beschäftigte können anstatt der Jahrespauschale auch die tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angeben. "Auch das ist möglich, aber etwas aufwendiger", sagt Daniela Sondermann. Denn wer alle Kosten geltend machen möchte, muss auch nachweisen, dass tatsächlich dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das häusliche Arbeitszimmer muss darüber hinaus den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bilden. "Kosten vollständig geltend zu machen, bleibt damit weiterhin aufwendig und bürokratisch", sagt Steuerberaterin Sondermann.

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Text: / handwerksblatt.de

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