Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende mit geringen Einkommen von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Im Januar steigt der Kinderzuschlag auf 292 Euro

Betriebsführung

Familien und Alleinerziehende mit geringen Einkommen - auch Selbstständige - können 2024 statt bisher 250 Euro bis zu 292 Euro Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt) pro Kind und Monat erhalten.

Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag (KiZ) für Familien und Alleinerziehende mit geringen Einkommen von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat. Das meldet die Arbeitsagentur. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen nichts tun. Ihr Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst. Die Höhe des Kinderzuschlags -  auch Kindergeldzuschlag genannt - wird individuell für jede Familie berechnet und hängt unter anderem vom Einkommen ab. 

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende, deren Einkommen für die Familie nicht reicht, von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie müssen für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sein, das Kind muss unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein und im selben Haushalt leben.

Außerdem gibt es eine Mindest-Einkommensgrenze, die Eltern verdienen müssen. Die Grenze liegt bei Alleinerziehenden bei 600 Euro (also über einem Minijob-Einkommen) und bei Elternpaaren bei 900 Euro brutto im Monat. 

Individuelle Videoberatung möglich

Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt werden. Dazu müssen die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Mit dem KiZ-Lotsen können Eltern unter www.kinderzuschlag.de prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Die Arbeitsagentur bietet auch eine individuelle Videoberatung an. Termine können hier vereinbart werden.  

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Selbstständige müssen sich zur Prüfung des Anspruchs an ihre Familienkasse wenden.

Wer Kinderzuschlag erhält, kann sich von den Kita-Gebühren befreien lassen und zudem Leistungen zur Bildung und Teilhabe für die Kinder beantragen.  

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Text: / handwerksblatt.de

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