Beschäftigung Schwerbehinderter melden
Betriebe mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Für kleinere Unternehmen gelten für die Beschäftigung von Menschen mit spätestens 31. März 2026 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein – eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Am einfachsten erfolgt die Meldung elektronisch. Dafür steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan, Rubrik "Software", zur Verfügung. Mit IW-Elan lässt sich auch prüfen, ob eine Ausgleichsabgabe anfällt und in welcher Höhe. Diese ist zu zahlen, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird. Die Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe wurden für das kommende Jahr erhöht.
Hintergrund: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Hintergrund Die Einnahmen fließen in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen, etwa zur Arbeitsplatzgestaltung oder als Eingliederungszuschuss. Weitere Informationen finden Betriebe online bei der Bundesagentur für Arbeit.
Beratung Der Arbeitgeber-Service berät zudem kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 555520.
Online Hier gibt es weitere Informationen der Agentur für Arbeit.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben