(Foto: © Sebastian Decoret/123RF.com)

Vorlesen:

KfW-Zuschuss: 50 bis 1.500 Euro für Einbruchschutz

Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus einbruchsicherer machen wollen, können jetzt schon ab einer Investition von 500 Euro einen Zuschuss des Bundes bei der Förderbank KfW beantragen.

Die KfW-Förderung für Wohnungseigentümer und Mieter, die in Einbruchschutz investieren wollen, wurde ausgeweitet. Ein Zuschuss kann seit 21. März 2017 bereits ab 500 Euro beantragt werden. Bislang mussten sie mindestens 2.000 Euro investieren. Das haben das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW bekannt gegeben.

Zehn Prozent Zuschuss für Mieter und Eigentümer

Die Höhe des Zuschuss liegt bei zehn Prozent der Investitionssumme. Wer also 500 Euro für Einbruchschutz ausgibt und den Förderantrag bei der KfW einreicht, bekommt 50 Euro dazu. Maximal gibt es 1.500 Euro Zuschuss, etwa für neue Türschlösser, eine komplett neue Haus- beziehungweise Wohnungstür, sichere Fenster, Rollläden oder Alarmanlagen.

Die Arbeiten dürfen nur vom Fachunternehmen gemacht werden

Wichtig für den Antragsteller und interessant für das Handwerk ist, dass die Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden müssen, damit der Mieter oder Vermieter das Geld bekommt.

2016 hat die KfW nach eigenen Angaben über 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht. Alternativ gibt es auch Förderkredite.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Zuschuss kann online beantragt werden. Laut KfW erhält man innerhalb weniger Minuten eine Förderzusage:

kfw.de/zuschussportal

kfw.de/einbruchschutz

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: