Kindergeld: Nur noch sechs Monate rückwirkend
Schlechte Nachricht für alle Vergesslichen: Kindergeld wird ab dem kommenden Jahr nur noch sechs Monate rückwirkend bezahlt. Bisher waren es vier Jahre.
Es ist der Klassiker: Das erwachsene Kind machte eine Ausbildung und erst nach zwei oder drei Jahren merken die Eltern, dass sie immer noch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Denn Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich der Nachwuchs noch in Ausbildung, Schule oder Studium befindet. Es muss aber erneut beantragt werden und die Eltern müssen Nachweise bringen, dass ihr Kind noch eine Ausbildung macht, die Schule besucht oder studiert.
Bisher war das kein Problem: Vier Jahre wurde das Kindergeld nachträglich gezahlt. Damit ist es im kommenden Jahr vorbei: Ab 2018 wird es nur noch rückwirkend für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Deshalb sollten Eltern auch nach der Geburt nicht ewig lange mit dem Antrag warten.
Bundesregierung hält mehrjährige Rückwirkung für nicht erforderlich
Die Bundesregierung sagt: Das Kindergeld sei dazu da, die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherzustellen. Und dafür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Sie will damit Anreize für betrügerisches Verhalten reduzieren. Die Oppositionsfraktionen hatten den Antrag übrigens abgelehnt.
Ein kleiner Trost: Das Kindergeld steigt 2018 noch einmal um zwei Euro an:
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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