Grundsätzlich müssen in allen Zimmern, in denen Personen schlafen, Rauchmelder installiert sein. Das bedeutet für Privatwohnungen:  Sie müssen sie in allen Schlafzimmern sowie in Fluren, die zum Verlassen der Wohnung geeignet sind, angebracht sein.

Grundsätzlich müssen in allen Zimmern, in denen Personen schlafen, Rauchmelder installiert sein. Das bedeutet für Privatwohnungen:  Sie müssen sie in allen Schlafzimmern sowie in Fluren, die zum Verlassen der Wohnung geeignet sind, angebracht sein. (Foto: © andriy popov/123RF.com)

Vorlesen:

Lebensretter Rauchmelder: Was Sie beachten müssen!

Betriebsführung

Seit Einführung der Rauchmelder-Pflicht ist die Zahl der Opfer durch Rauchgasvergiftungen oder Wohnungsbrände stark gesunken.

Die Installation von "Rauchwarnmeldern", kurz Rauchmelder, ist nicht schwer, die meisten Geräte werden in die Decke geschraubt oder angeklebt. Fehlalarme durch Zigarettenrauch, Kleinsttiere, die in die Geräte gelangen, oder Kochdünste sind durch neuere Techniken deutlich zurückgegangen.

Rauchmelder-Gesetze sind Ländersache

Die Gesetzgebung für den Gebrauch von Rauchmeldern ist Ländersache. Als erstes Bundesland führte Rheinland-Pfalz die Pflicht 2003 ein, Berlin zog als letztes Bundesland 2017 nach. In NRW sind die Rauchmelder seit 2013 vorgeschrieben, in allen Bestandsbauten müssen sie seit 01. 01. 2017 nachgerüstet werden. Lediglich in Sachsen gibt es im Gegensatz zu den übrigen Ländern keine Rauchmelder-Pflicht für Bestandsbauten.


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Wo müssen Rauchmelder installiert sein?

Grundsätzlich müssen in allen Zimmern, in denen Personen schlafen, Rauchmelder installiert sein. Das bedeutet für  Privatwohnungen:  Sie müssen sie in allen Schlafzimmern sowie in Fluren, die zum Verlassen der Wohnung geeignet sind, angebracht sein. Eine andere Gesetzeslage liegt bei gewerblich genutzten Büroflächen oder in Betrieben vor. Hier gelten keine einheitlichen Regelungen, sondern einmal mehr sind  Länder- und Aufsichtsbehörden zuständig. 

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Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Das verbreiteste System sind die optischen Rauchmelder. Sie verfügen über eine Lichtquelle, die in Impulsen Lichtstrahlen in die Rauchkammer des Warnmelders abgibt. Ist die Kammer nicht mit Rauchgas gefüllt, bleibt der Strahlengang unverändert. Sobald sich die Kammer mit Rauch füllt, wird das Licht gebrochen und von der Fotodiode detektiert. Der Alarm wird ausgelöst. Es gibt jedoch auch vernetzte Rauchmelde-Systeme, in dem der ausgelöste Melder die weiteren Geräte per Funk ansteuert und aktiviert.  

Hier können Sie sich Beispiele für Warntöne anhören!

Wie warte ich meinen Rauchmelder?

Rauchmelder sind dafür konzipiert, Leben zu retten. Dafür müssen sie aber einwandfrei funktionieren. Um dies zu gewährleisten, muss eine regelmäßige Wartung stattfinden. Der Grundstein dafür wird schon während der Installation gelegt.

Es muss darauf geachtet werden, ob ein Batteriewechsel vorgenommen werden muss oder die Batterie fest verbaut ist. Die mit "Q" gekennzeichneten Melder haben eine festverbaute Batterie mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Ist die Batterie nach dieser Zeit verbraucht, muss der komplette Rauchmelder getauscht werden. Bei den nicht fest vernauten Modellen reicht ein einfacher Batteriewechsel. 

Anleitung: In fünf Schritten Ihren Rauchmelder persönlich überprüfen!

Wer übernimmt die Wartung?

Ganz einfache Faustregel, wer einbaut muss auch die Wartung übernehmen. Beauftragt der Vermieter eine Installateur, so ist dieser auch für die Wartung zuständig.Trotzdem ist es sinnvoll, selber regelmäßig nach dem Rauchmelder zu schauen, denn eine leere Batterie kann zu Ärger führen. Ein kurzer Blick auf die Kontrolleuchte nimmt nicht viel Zeit in Anspruch, aber er zeigt, ob der Rauchmelder noch funktionstüchtig ist.

Checkliste zur schnellen Überprüfung

  • Ist in jedem vorgeschriebenen Raum ein Rauchmelder installiert?
  • Optische Kontrolle: Raucheingänge frei von Staub, leuchtet Kontrolllampe?
  • Sind Wände oder Möbel im Weg die die Warnzeit verringern würden?
  • Wann wurde die Batterie zuletzt gewechselt? ggf. austauschen!

Worauf muss ich achten?

Auch wenn es in Deutschland keine einheitliche Regelung zur Verwendung von Rauchmeldern gibt, müssen sie alle bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur Rauchmelder die der DIN EN 14604 entsprechen und eine "CE" Kennzeichnung aufweisen verkauft werden. Außerdem muss auf dem Rauchmelder selbst die entsprechende DIN EN 14604, der Verwendungszweck, das Herstellungsdatum und die "CE" Kennzeichnung sowie das geschätzte Ablaufdatum der Batterie vermerkt sein.

PDF-Download: Leitfaden Rauchwarnmelder.

Schornsteinfeger warnen

70 Prozent der Brände mit Todesfolgen passieren nachts, die Opfer werden fast immer vom Feuer überrascht. Viele hätten durch Rauchmelder gerettet werden können, denn 95% der Toten sterben nicht durch das Feuer selbst sondern an Rauchgasvergiftungen. Ein Rauchmelder nimmt die Gefahr früher wahr und alarmiert, bevor Sie selbst das entstehende Feuer wahrnehmen und bietet bessere Chancen sich in Sicherheit zu bringen.

Dazu Andreas Ehlert, Schornsteinfegermeister aus Düsseldorf: "Nach ein bis zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein. Innerhalb weniger Sekunden kann ein Brand bereits außer Kontrolle geraten. Ein Wohnraum kann innerhalb von 5 Minuten komplett ausgebrannt sein." Sein Tipp: "Um einen optimalen Schutz zu erreichen, bieten sich zusätzliche Melder im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer an."

 

Lesen Sie auch, was passieren kann, wenn ein Rauchmelder unter einer Rigips-Platte vergessen wurde!

Text: / handwerksblatt.de