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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Oktober 2019
Lohnsteuerfreibeträge sind grundsätzlich eine gute Idee, aber mit viel Arbeit verbunden. Lesen Sie, für wen sich das trotzdem lohnt.
Kosten aufstellen, Nachweise zusammensuchen, Antrag ausfüllen, zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein: Lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen ist mit viel Aufwand verbunden und lohnt sich nur für die Wenigsten, sagt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Der Freibetrag wird auf einem amtlichen Vordruck gestellt, der im Formularcenter der Finanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden kann.Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?
Das ist ein Betrag, der vom Monatslohn abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für diesen Teil des Monatslohns keine Steuern bezahlen muss – ein Freibetrag entlastet ihn also finanziell.
Das heißt: Er muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten, sondern erhält die Steuererleichterung jeden Monat.
Wer sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen möchte, hat einige Bedingungen zu erfüllen.
Bis zum 30. November muss man sich Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen, wenn sie noch im laufenden Jahr greifen sollen.
Diese Aufwendungen, die sonst erst mit der Steuererklärung geltend gemacht werden, können eingetragen: Zum Beispiel Aufwendungen für Fahrten zur Tätigkeitsstätte, Reisekosten, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Gewerkschaftsbeiträge oder berufliche Fortbildungskosten, soweit diese den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Spenden, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer oder andere Sonderausgaben, die höher als 36 Euro sind, können ebenso eingetragen werden wie Krankheits-, Pflegekosten oder andere außergewöhnliche Belastungen. Quelle: BVL
Für alle anderen lohne sich der Aufwand in der Regel nicht, so die Steuerberater der VLH.
Aber: Wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das höhere Nettogehalt auch positiv auf staatliche Leistungen wie Elterngeld auswirken, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Für ein höheres Elterngeld müsse der Steuerklassenwechsel allerdings spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragt worden sein.
"Bei absehbarer Arbeitslosigkeit sollte man rechtzeitig günstigere Steuerklasse wählen", raten die Steuerexperten. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingetragen ist, winke dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.
Quellen: VLH / BVL
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