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Lohnsteuerfreibetrag: Wann lohnt sich der Aufwand?

Betriebsführung

Lohnsteuerfreibeträge sind grundsätzlich eine gute Idee, aber mit viel Arbeit verbunden. Lesen Sie, für wen sich das trotzdem lohnt.

Kosten aufstellen, Nachweise zusammensuchen, Antrag ausfüllen, zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein: Lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen ist mit viel Aufwand verbunden und lohnt sich nur für die Wenigsten, sagt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Der Freibetrag wird auf einem amtlichen Vordruck gestellt, der im Formularcenter der Finanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden kann.Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?

Das ist ein Betrag, der vom Monatslohn abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für diesen Teil des Monatslohns keine Steuern bezahlen muss – ein Freibetrag entlastet ihn also finanziell.

Das heißt: Er muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten, sondern erhält die Steuererleichterung jeden Monat.

Das sind die Bedingungen

Wer sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen möchte, hat einige Bedingungen zu erfüllen.

  1. Wichtig: Für bestimmte Posten wie Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen gilt diese Mindestgrenze nicht. Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privat-haushalten zählen ab dem ersten Euro. Sie können in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Steuerermäßigung als Freibetrag
    berücksichtigt werden. 
    Die jährlichen Ausgaben, die zum Lohnsteuerfreibetrag werden sollen, betragen mindestens 600 Euro. Eine Ausnahme sind die Werbungskosten, also die Ausgaben für den Beruf: Hier liegt die Grenze höher, weil jeder Arbeitnehmer automatisch die sogenannte Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro erhält.

    Will ein Arbeitnehmer seine beruflichen Ausgaben wie Fahrtkosten oder Kosten für die Arbeitskleidung als Freibetrag anerkennen lassen, muss er dementsprechend mehr als 1.600 Euro im Jahr dafür ausgeben. Hinzu kommt: Jeder Antragsteller muss im Vorfeld selbst prüfen, ob er über die 600-Euro-Hürde oder über die 1.600-Euro-Hürde kommt.

    Die entsprechenden Nachweise müssen zusammengetragen und dann für die Einkommensteuererklärung aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die Angaben prüfen möchte. "Was recht viel Arbeit bedeuten kann", so die Experten.

  2. Freibetrag-Bezieher sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Man kann sich Freibeträge für ein, maximal für zwei Jahre eintragen lassen. Das bedeutet: Wer sich bis zum 30. November 2019 Freibeträge für zwei Jahre eintragen lässt, muss in den Jahren 2020 und 2021 seine Steuererklärung abgeben.

Bis zum 30. November muss man sich Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen, wenn sie noch im laufenden Jahr greifen sollen.

Diese Aufwendungen, die sonst erst mit der Steuererklärung geltend gemacht werden, können eingetragen: Zum Beispiel Aufwendungen für Fahrten zur Tätigkeitsstätte, Reisekosten, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Gewerkschaftsbeiträge oder berufliche Fortbildungskosten, soweit diese den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Spenden, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer oder andere Sonderausgaben, die höher als 36  Euro sind, können ebenso eingetragen werden wie Krankheits-, Pflegekosten oder andere außergewöhnliche Belastungen. Quelle: BVL

 

Für diese Gruppen lohnt sich der Aufwand

  1. Wenig-Verdiener: Zum Beispiel lohnt sich das für junge Eltern, wenn vorübergehend ein Einkommen wegfällt, weil einer von beiden in Elternzeit ist. Oder für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, bei denen einer von beiden Arbeitslosigkeit anmelden muss.

  2.  Hohe monatliche Kosten haben zum Beispiel Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung, die also aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten. Genauso Mütter oder Väter, die hohe Unterhaltszahlungen leisten.

  3. Jahresende: Wer sich Freibeträge im Oktober oder spätestens bis zum Stichtag 30. November eintragen lässt, für den wirkt sich der Freibetrag allein auf die Gehaltsabrechnungen im November und Dezember aus. So bleibt mehr übrig als wenn die Summe auf zwölf Monate verteilt worden wäre. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn im Dezember eine hohe Einmalzahlung wie ein Bonus ansteht: Die Lohnsteuer verringert sich mitunter so stark, dass das Weihnachtsgeld sogar ganz ohne Lohnsteuerabzüge auf das Konto überwiesen wird.


Für alle anderen lohne sich der Aufwand in der Regel nicht, so die Steuerberater der VLH.   

Aber: Wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das höhere Nettogehalt auch positiv auf staatliche Leistungen wie Elterngeld auswirken, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Für ein höheres Elterngeld müsse der Steuerklassenwechsel allerdings spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragt worden sein.

"Bei absehbarer Arbeitslosigkeit sollte man rechtzeitig günstigere Steuerklasse wählen", raten die Steuerexperten. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingetragen ist, winke dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.

Quellen: VLH / BVL

Text: / handwerksblatt.de