Luftreinhalteplan Stuttgart: Zwangsgeld gegen Land
Das Land Baden-Württemberg muss ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zahlen, weil es den Luftreinhalteplan für Stuttgart nicht umsetzt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat ein Zwangsgeld gegen das Land Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hatte den gerichtlichen Vergleich über den Stuttgarter Luftreinhalteplan nicht eingehalten.
In dem Vergleich vom 27. April 2016 (Az. 13 K 875/15) hatte sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt bis zum 31. August 2017 fortzuschreiben. Darin war festgelegt, dass bei Überschreiten der Stickstoffdioxidwerte das Land ab 2018 bei Feinstaubalarm eine verkehrsbeschränkende Maßnahme ergreifen sollte, um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um 20 Prozent zu bewirken.
Das Land hat seine Pflichten nicht erfüllt
Da das Land dieser Verpflichtung nicht nachgekommen war, hatte das VG Stuttgart ihm hierfür eine Frist bis zum 30. April 2018 gesetzt und ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Nun hat das Gericht im Vollstreckungsverfahren das Zwangsgeld gegen das Land Baden-Württemberg festgesetzt.
Die Festsetzung des Zwangsgeldes diene der Durchsetzung des Luftreinhalteplans Stuttgart, erklärten die Richter. Das Land habe innerhalb der Frist keine Maßnahmen getroffen, um seine Verpflichtung zu erfüllen. Gründe die Erfüllung zu verweigern seien weder vorgebracht noch ersichtlich. Von einer zeitnahen Umsetzung der Verpflichtungen ohne Zwangsmaßnahmen sei nicht mehr auszugehen, meine das Gericht. Die Festsetzung des Zwangsgeldes sei daher geboten.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 23. August 2018, Az.13 K 5058/18
Aktualisierung September: Das Verwaltungsgericht Stuttgart drohte am 20. September ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Sache an. Wieder geht es um einen Vergleich, in dem das Land 2016 zugesagt hatte, den Verkehr zu reduzieren. Dei Regierung erhielt eine Frist bis 15. Oktober, das zu ändern. Ansonsten wird das Gericht ein zweites Zwangsgeld von 10.000 Euro festsetzen. Laut Gericht können immer wieder neue Zwangsgelder angedroht und angeordnet werden.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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