Der Haftungsfalle ein Ende setzen!
Am 10. Juni berät der Bundestag über den Gesetzentwurf zum Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht in Erster Lesung. Das Handwerk appelliert an die Politik, die Haftungsfalle endlich abzuschaffen.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), fordert den Bundestag auf, der Haftungsfalle für Handwerker endgültig ein Ende zu setzen und die Gewährleistungsregeln rechtssicher zu gestalten.
"Der Gesetzentwurf verfolgt die richtigen Ansätze, ist aber in zentralen Punkten zu ergänzen", erklärte er. "Die Reform muss für alle Fälle gelten, in denen fehlerhaftes Material von Handwerkern verarbeitet wird." Der Gesetzentwurf greife zu kurz, da nur solche Handwerker erfasst würden, die mangelhafte Produkte in ein Gebäude oder ein Kfz einbauen. Bei Schreinern, Malern, Raumausstattern und Schneidern etwa sei die Sachlage identisch und eine Haftung für fremdverursachte Materialfehler ebenso unfair.
Kleine Betriebe gesetzlich schützen
Schwannecke mahnte an, den Gesetzentwurf auch beim Schutz von kleinen Betrieben vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen nachzubessern. "Handwerkern ist in der Praxis nicht geholfen, wenn marktmächtige Unternehmen die gesetzlichen Ansprüche von Handwerkern vertraglich ausschließen können. Kleine Betriebe brauchen rechtliche Sicherheit", erklärte er. Der ZDH fordert daher einen ausdrücklichen AGB-Schutz im Gesetz.
Schwannecke erinnerte an den Koalitionsvertrag, der das Ziel der Reform klar und deutlich formuliere. Was dem Gesetzentwurf zur Erreichung dieses Ziels fehle, bringe der Bundesrat mit seiner Kritik auf den Punkt. "Der Bundestag ist aufgerufen, die Forderungen des Bundesrats und des verarbeitenden Mittelstands aufzugreifen und entsprechende Änderungen vorzunehmen", verlangte der ZDH-Chef.
Die Handwerksbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann unterstützt diesen Appell: "Ich fordere unseren Koalitionspartner auf, sich unserer Position in den weiteren Beratungen anzuschließen. Nur eine konsequente und AGB-feste Neuregelung des Ersatzes der Ein- und Ausbaukosten bringt dem Handwerk die versprochenen Erleichterungen."
Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Handwerker bei Materialfehlern vom Händler nicht nur den Ersatz der Ware verlangen können. Vielmehr soll der Händler zukünftig auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen, wenn diese zum Ersatz notwendig werden. Das ist erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Union. Händler können diesen Anspruch des Käufers in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedoch ausschließen. Käufer müssen die AGBs akzeptieren oder sie können keine Ware kaufen. Zwar können die Regelungen zum Ausschluss der Übernahme der Ein-und Ausbaukosten in AGBs unwirksam sein. Der Käufer muss allerdings erst Klage gegen den Händler einreichen. Wegen der ungleichen Voraussetzungen großer Handelsketten und kleiner Handwerksbetriebe ist dies unwahrscheinlich. Im Vorfeld der Debatte hatte das Handwerk und Arbeitsgruppe Wirtschaft & Energie mit der AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion eine AGB-feste Ausgestaltung des Gesetzes gefordert.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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