Bei der Wahl der passenden Leasing-Firma sollten Betriebe verschiedene Anbieter und deren Konditionen vergleichen.

Besonders für kleine und mittlere Handwerksbetriebe bietet das Maschinen-Leasing Vorteile gegenüber dem Kauf. (Foto: © stylephotographs /123RF.com)

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Maschinen-Leasing ist für Handwerker eine gute Lösung

Seit einigen Jahren erfreuen sich Leasingmodelle für Maschinen einer wachsenden Nachfrage. Besonders für Handwerksbetriebe bietet diese Form der Anschaffung einige Vorteile.

Fahrzeuge zu leasen ist in Betrieben weit verbreitet, jetzt wird das auch für Maschinen zum Trend. Wie Betriebe kapitalschonend neue Technik finanzieren können, weiß Christina Müller, Expertin von der Nürnberger Versicherung.

Maschinen: ein großer Kostenfaktor für Betriebe

Ob für die Schreinerei, den Sanitätsbetrieb oder die Baufirma: Der Kauf von Maschinen ist meist eine größere Investition. Daher tauschen Betriebe ihre Geräte und Anlagen in der Regel erst dann aus, wenn sie deutliche Mängel zeigen. So kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Störungen kommen, die im schlimmsten Fall den Betrieb lahmlegen. "Gerade für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Betriebe ist daher das Leasen von Maschinen eine sinnvolle Alternative", so Christina Müller.

Arbeitsunterbrechungen vorbeugen

Fällt eine Maschine aus, dauert es womöglich mehrere Tage, bis sie wieder in Betrieb genommen werden kann. Beim Maschinen-Leasing übernimmt – wenn vereinbart – der Anbieter die Reparatur. Abhängig von den Vertragsbedingungen hat der Betrieb während dieser Zeit Anspruch auf ein Ersatzgerät. So lassen sich längere Unterbrechungen von Arbeitsabläufen vermeiden. "Darüber hinaus entsprechen Leasing-Maschinen für gewöhnlich dem neusten Stand der Technik und sind damit weniger anfällig für Störungen", ergänzt die Expertin.

Zum Ende der vertraglichen Laufzeit haben Betriebe häufig die Möglichkeit, die gebrauchte Maschine zurückzugeben und einen neuen Vertrag für ein aktuelleres Modell abzuschließen.

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Liquide bleiben und Steuervorteile nutzen

Wenn Betriebe Maschinen kaufen, müssen sie hohe Investitionen tätigen und dafür möglicherweise einen Betriebsmittelkredit beantragen. Beim Leasing ist das nicht erforderlich, denn die Finanzierung erfolgt hier in kleinen Raten. "Außerdem bietet das Leasing-Modell Planungssicherheit, da die Kosten während der Laufzeit fix sind", so Müller. Hinzu kommt: Die Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar.

Worauf muss man beim Vertragsschluss achten?

Bei der Wahl der passenden Leasing-Firma sollten Betriebe verschiedene Anbieter und deren Konditionen vergleichen. Im besten Fall hat der Leasing-Geber bereits Erfahrung in der Branche und kann gute Referenzen vorweisen. "Ausschlaggebend ist nicht nur der Preis: Es kommt beispielsweise auch auf die Qualität der Maschinen sowie die Vertragslaufzeit an. "Zudem können im Leasing-Vertrag regelmäßige Wartungsarbeiten und weitere Serviceleistungen vereinbart werden", betont die Expertin.

Der Vertrag sollte transparent gestaltet sein und die Kostenübernahme bei Wartung, Reparaturen und Haftung klar regeln. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss vertraglich festgelegt sein, dass die Maschinen weiterhin das wirtschaftliche und rechtliche Eigentum der Leasing-Firma bleiben.

"Es empfiehlt sich, vor Vertragsschluss einen Anwalt oder Steuerberater zurate zu ziehen, da sich die Konditionen verschiedener Anbieter teils unterscheiden und es beim Leasing-Modell diverse Sonderformen gibt", erklärt Müller.

Umfassender Schutz bei Schäden

Die Entscheidung für Leasing ist gefallen, der passende Anbieter gewählt – doch was, wenn die Maschine durch einen Bedienungsfehler oder ein unvorhergesehenes Ereignis wie einen Brand beschädigt wird? Da es auch bei fremdem Eigentum trotz aller Vorsicht zu Schäden kommen kann, sollten Betriebe geleaste Geräte entsprechend absichern.

"Die Nürnberger Geschäfts-Inhaltsversicherung schützt beispielsweise vor den finanziellen Folgen von Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl", erläutert die Expertin. Neben geleasten Sachen ist das gesamte Betriebsinventar zum Neupreis abgesichert. Darüber hinaus erstattet die Versicherung auch ausfallende Erträge, zum Beispiel wenn wegen eines Leitungswasserschadens der Betrieb stillsteht. Selbst grob fahrlässig verursachte Schäden übernimmt die Versicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro in vollem Umfang. Übrigens: Gewährleistung und Garantie treten bei selbst verursachten Schäden oder höherer Gewalt nicht ein.

Quelle: Nürnberger Versicherung

Text: / handwerksblatt.de

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