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Der Versicherer wollte die Reparaturkosten nur übernehmen, wenn das Fahrzeug "vollständig und fachgerecht" instandgesetzt wurde. (Foto: © Maksim Kostenko/123RF.com)
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März 2026
Verlangt die Kaskoversicherung, dass ein Unfallwagen "vollständig und fachgerecht" repariert wird, darf man keine gebrauchten Kfz-Teile benutzen und als neu bezeichnen. Sonst gibt es am Ende gar kein Geld, entschied das OLG Celle.
Eine Kfz-Werkstatt hatte bei der Reparatur eines Unfallwagens gebrauchte statt neuer Ersatzteile eingebaut. Die Autobesitzerin hatte gegenüber ihrer Kaskoversicherung angegeben, dass es sich um Neuteile handelte. Diese Täuschung kostete sie die Regulierung des Schadens: Die Versicherung musste gar nichts zahlen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle klar.
Nach dem Tod einer Frau stritten deren Erben mit ihrer Kaskoversicherung. Die Verstorbene hatte nach einem Unfall angegeben, der Wagen sei vollständig repariert. In den Versicherungsbedingungen stand, dass der Versicherer die Reparaturkosten nur übernimmt, wenn das Fahrzeug "vollständig und fachgerecht" instandgesetzt wurde. Laut Schadensgutachten sollten Neuteile verbaut werden – tatsächlich kamen aber vor allem Gebrauchtteile zum Einsatz. Die Erblasserin hatte also gegenüber dem Versicherer falsche Angaben gemacht.
Das Landgericht Hannover hatte die Reparatur-Klausel der Versicherung noch gekippt, doch das OLG Celle sah das anders: Die Klausel sei wirksam. Die Richterinnen und Richter meinten, ein normaler Versicherungsnehmer verstehe die Klausel so, dass sie eine Bereicherung des Versicherten verhindern soll. Wer also gebrauchte Teile einbauen lässt, kann nicht so tun, als wären es neue – und dann Geld dafür verlangen.
Zuerst hatte die Versicherung noch einen Teil des Schadens bezahlt. Doch als später ein Gutachten zeigte, dass der Wagen noch Unfallspuren hatte, wurde die Sache neu bewertet. Die Verstorbene hatte daraufhin "weitere Reparaturmaßnahmen" angekündigt. Darin sah das Gericht ein indirektes Eingeständnis, dass sie vorher falsche Angaben gemacht hatte. Das OLG strafte sie dafür ab. Die Frau habe bewusst getäuscht. Ihr musste klar sein, dass die Versicherung auf solche Angaben reagiert. Jedem leuchte ein: Ein Auto mit Gebrauchtteilen ist nicht "vollständig und fachgerecht" repariert. Wer das Gegenteil behauptet, will nur mehr Geld rausholen.
Wegen der arglistigen Täuschung durfte die Versicherung die komplette Regulierung verweigern.
Oberlandesgericht Celle, Hinweisbeschluss vom 31. Januar 2026, Az. 11 U 45/25
Quelle: beck.de
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