50.000 Mitarbeiter aus Westbalkanländern sind im Moment in Deutschland. Die müssten Ende des Jahres zurück in ihre Heimatländer, wenn die Regelung nicht verlängert wird.

50.000 Mitarbeiter aus Westbalkanländern sind im Moment in Deutschland. Die müssten Ende des Jahres zurück in ihre Heimatländer, wenn die Regelung nicht verlängert wird. (Foto: © pkanchana/123RF.com)

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Mehr Arbeitskräfte aus dem Westbalkan

Die Bundesregierung hat die sogenannte Westbalkanregelung um drei Jahre verlängert. 25.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien sollen jährlich nach Deutschland kommen können.

Die sogenannte Westbalkanregelung bietet seit 2016 vor allem für die Baubranche eine Grundlage, Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien in Deutschland zu beschäftigen. Diese Möglichkeit ist in Paragraf 26 der Beschäftigungsverordnung festgeschrieben und derzeit bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Das Bundesarbeitsministerium will die Regelung nun um drei Jahre verlängern. Jährlich sollen weitere 25.000 Personen in Deutschland arbeiten dürfen, vorerst bis zum 31. Dezember 2023.

Update vom 27. August 2020 Das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 die Westbalkanregelung bis 2023 verlängert.

50.000 Mitarbeiter in der Baubranche

"50.000 Mitarbeiter aus Westbalkanländern sind im Moment bei uns. Die müssten Ende des Jahres zurück in ihre Heimatländer, wenn die Regelung nicht verlängert wird", erklärt Heinz G. Rittmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW und Niederlassungsleiter in Düsseldorf. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die nach schwierigen Verhandlungen erzielte Verlängerung. Sie trage dem hohen Arbeitskräftebedarf in den Bau- und Ausbaugewerken Rechnung. Der ZDH hatte sich nachdrücklich für die verlängerte Regelung eingesetzt. 

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Kein neuer Antrag nötig

Damit die Westbalkanregelung erfolgreich umgesetzt werden könne, müsse die Bundesagentur für Arbeit die Kontingente flexiblel handhaben, mahnt der Handwerksverband. Begrüßenswert sei, dass ein Arbeitgeberwechsel oder eine Verlängerung des Aufenthaltstitels künftig kein erneuter Antrag des Arbeitnehmers im Herkunftsland mehr erfordern und dies zu keiner Anrechnung auf die zur Verfügung stehenden Kontingente führe. Auch Arbeitnehmer, die bereits auf der Grundlage der bisherigen Westbalkanregelung in Deutschland tätig sind, sollen nicht unter die neue Quote fallen.

Trotzdem betrachtet das Handwerk die Begrenzung des jährlichen Kontingents auf 25.000 Personen kritisch. Hier wäre die Übertragbarkeit einer nicht ausgeschöpften Quote auf die Folgejahre wünschenswert, so der ZDH.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Westbalkanregelung Die sogenannte Westbalkanregelung bietet seit 2016 vor allem für die Baubranche eine Grundlage, Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien in Deutschland zu beschäftigen. Derzeit arbeiten in der Bauwirtschaft bundesweit etwa 50.000 Beschäftigte auf dieser Grundlage, davon 60 Prozent Helfer und 40 Prozent Fachkräfte. Die Regelung gilt bislang befristet bis zum 31. Dezember 2020, soll jetzt aber bis 2023 verlängert werden.

Mehr Fachkräfte aus Bosnien-Herzegowina Der ZDH hat im Februar ein Pilotprojekt mit Bosnien-Herzegowina angestoßen, mit dem Fachkräfte aus den Gewerken Metallbau, SHK und Elektro nach Deutschland kommen sollen. "Es ist ein großes Glück, dass wir bei diesem Pilotprojekt mit Bosnien-Herzegowina kooperieren können", betont Dannenbring, "denn die Zahl der Länder, die im Bereich der Zuwanderung mit Deutschland zusammenarbeiten, ist insgesamt rückläufig." Das Problem ist bekannt: Viele Staaten haben mittlerweile dichtgemacht, sie wollen keine ausgebildeten Leute mehr an Deutschland verlieren.Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen sind: 
 - ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
- der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
- keine Begrenzung auf Mangelberufe mehr,
- Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und gesicherter Lebensunterhalt),
- wer einen ausländischen Abschluss hat, bekommt bessere Möglichkeiten, für Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland zu kommen; Ziel muss die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sein,
- Verfahren werden einfacher durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Vorgänge.
Alle Informationen zum Gesetz unter make-it-in-germany.com/de

Text: / handwerksblatt.de

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