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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Handwerker in Niedersachsen, die einen Betrieb gründen oder übernehmen und dabei einen unbefristeten Arbeitsplatz schaffen, können eine Prämie von 10.000 Euro erhalten. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)
Vorlesen:
September 2019
Seit dem 11. September 2019 können Existenzgründer und Nachfolger im Handwerk aus Niedersachsen die „Gründungsprämie für das Handwerk" in Höhe von 10.000 Euro bei der NBank beantragen.
Die Gründungsprämie richtet sich nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO). Um die Förderung zu erhalten, muss ein unbefristeter Arbeitsplatz geschaffen werden. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Mehr Infos bei der NBank"Mit der Gründungsprämie möchten wir unser starkes und ausbildungsaktives Handwerk in Niedersachsen fördern. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Neugründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk zu fördern und zu unterstützen. Damit stärken wir die Wirtschaft in allen Regionen Niedersachsens", so Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann.
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