Menschen mit einer handwerklichen Berufswahl sind nicht nur glücklicher, sondern auch gesünder als andere. Das belegt die Studie "So gesund ist das Handwerk" der IKK classic aus dem vergangenen Jahr. Alle zwei Jahre erhebt die Innungskrankenkasse den Gesundheitszustand im Handwerk. 84,9 Prozent der Befragten schätzen den eigenen Befund als "sehr gut" oder "gut" ein, gerade mal 2,7 Prozent bezeichnen ihn als "schlecht". Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung sehen sich nur 69,9 Prozent der Beschäftigten als fit – das Handwerk schneidet in allen Altersklassen deutlich besser ab.
Statistisch gesehen ist die arbeitende Bevölkerung im Schnitt an 19,5 bis 23,3 Tagen arbeitsunfähig erkrankt – die Werte schwanken je nach Methode und Kasse: Die DAK kommt auf 19,5 Tage, die AOK auf 23,3. Zum Vergleich: In ihrer Studie zur Gesundheit des Handwerks kommt die IKK Classic auf nur 12,7 Krankentage für das Jahr 2024.
Hohe Krankenquote belastet deutsche Wirtschaft
Das IGES Institut, das die Daten für die DAK ausgewertet hat, kommt auf eine Krankenquote von 5,4 Prozent. Das soll "ein weit überdurchschnittliches Niveau" sein, wie der Verband forschender Arzneimittelhersteller schreibt, der auf "erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen" hinweist. Demnach kostet diese Krankenquote die deutsche Wirtschaft jährlich bis zu 160 Milliarden Euro. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) kommt für das Jahr 2023 auf "nur" 76,7 Milliarden Euro, merkt aber an, dass diese Zahl eine Verdoppelung binnen 14 Jahren sei.
Kein Wunder, dass vor allem die Politik reagiert und Konsequenzen fordert. Etwa die Forderung, die telefonische Krankschreibung wieder zu kassieren. Zu den Kritikern zählte unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz, der angesichts einer Quote von 14,5 Krankheitstagen und einer Gesamtheit von fast drei Wochen pro Jahr auf einer CDU-Wahlkampfveranstaltung noch im Januar 2026 formulierte: "Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?" Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken reagierte auf die Zahlen und stellt diese Regelung – natürlich zusammen mit dem gesamten Reformbedarf im Gesundheitswesen – auf den Prüfstand.
Krankschreibungen: Missbrauch oder notwendige Transparenz?
Dahinter steht der implizite Vorwurf des Missbrauchs. Für die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, ist es "inzwischen hoch unanständig, in welchem Ausmaß krankgemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht gestellt werden, sie wären Drückeberger und Faulenzer." Vergessen wird dabei gerne, dass für eine telefonische Krankschreibung gilt: Der Erkrankte muss der Praxis bekannt sein und mindestens einmal in den letzten beiden Jahren dort gewesen sein. Und es liegt immer noch im Ermessen des Arztes, ob die Telefondiagnose ausreicht oder der Patient vorstellig werden muss.
Fest steht: Krankheitsquoten gelten ab fünf Prozent branchenübergreifend als hoch. Experten sehen das Jahr 2022 als Zäsur, weil in dem Jahr die Krankenquote deutlich nach oben ging. Eine – oft übersehene – Ursache: In dem Jahr wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt, die zu deutlich mehr Transparenz führte. Denn nicht immer landeten die früher ausgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch wirklich bei der Krankenkasse. Durch die Einführung der eAU gehen sämtliche Krankschreibungen direkt an die Krankenkasse. "Die Einreichung kann also durch die Versicherten nicht vergessen werden, was das Meldeaufkommen erhöht", schreibt das IGES Institut. Seitdem bewegen sich die Quoten auf einem annähernd gleichen Niveau.
Experten empfehlen Ursachenanalyse
Krankheitsfall Nummer eins über alle Arbeitnehmer waren 2025 wie schon im Vorjahr Atemwegserkrankungen. Auf Platz zwei folgen psychische. Sie allein trugen zu einer Steigerung der Fehlzeiten um 6,9 Prozent bei, hat das IGES Institut auf Grundlage der DAK-Fallzahlen ermittelt. Sie verdrängen den vorherigen "Zweiplatzierten", Muskel-Skelett-Erkrankungen, auf Rang drei als Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit. Zählt man diese drei Erkrankungen zusammen, machen sie allein rund 50 Prozent aller Ausfalltage aus.
Experten empfehlen bei Quoten ab fünf Prozent eine Ursachenanalyse, meist durch den Personalverantwortlichen oder Chef, abhängig von der Betriebsgröße. Schließlich kosten ausgefallene Mitarbeiter oft doppelt: Zum einen läuft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter, zum anderen muss der Ausfall durch Ersatz oder Mehrarbeit des bestehenden Teams kompensiert und zusätzlich vergütet werden. Schwierig wird es zum Beispiel bei saisonal auftretenden Krankheitswellen, etwa Grippe oder auch Allergien. Unternehmen können durch regelmäßige Gesundheitsangebote präventiv arbeiten, etwa durch das Angebot einer Grippeimpfung.
Anders sieht es bei Ursachen aus, die im Betrieb, in den Strukturen oder Arbeitsbedingungen liegen. Zu Krankheitsursachen zählen Experten unter anderem
– Eine schlechte oder unterdurchschnittliche Bezahlung
– Schwierige Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz
– Körperliche und psychische Belastungen
– Leistungsdruck
– Mobbing / schlechtes Betriebsklima
– Ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit)
Genau hier kann die Chefin, der Chef ansetzen und vor allem über eine offene, transparente Kommunikation auch mit wenigen Mitteln viel bewirken. "Durch die Integration von Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, wie ergonomische Arbeitsgestaltung, regelmäßige Gesundheitschecks und präventive Programme, kann der Arbeitsalltag erleichtert und die Belastungen verringert werden", listen die Autoren der Studie "So gesund ist das Handwerk" auf.
Gesunde Lebensweise im Handwerk fördern
Hinzu kommt generell ein die Gesundheit fördernder Lebensstil mit einer ausgewogenen, gesunden Ernährung, regelmäßiger Bewegung und mentaler Fitness, neudeutsch Resilienz genannt. Das kann und sollte der Chef auch vorleben.
Denn es rechnet sich auch finanziell, wie eine Studie aus dem Jahr 2011 (neuere liegen nicht vor) zeigt. Damals erstellte Prof. Dr. Dietmar Bräunig von der Justus-Liebig-Universität Gießen erstmals eine "Präventionsbilanzierung", indem er anfallende Kosten für die Prävention dem Nutzen gegenüberstellte. Das Ergebnis der Umfrage des internationalen Forschungsprojekts: Für jeden investierten Euro bekam das Unternehmen 2,20 Euro als "Return of Prevention" (RoP) zurück – durch geringere Ausfallkosten, weniger Unfälle oder eine höhere Produktivität.
So kann der Chef zum Beispiel das "Rauchfreie Unternehmen" propagieren und Entwöhnungskurse für sein Team finanzieren, ein Antistress-Training, eine Rückenschule oder andere Kurse anbieten, aber auch gesundes Kantinenessen oder Ernährungskurse offerieren. Wichtig ist, dass das jeweilige Angebot zur Unternehmenskultur passt und von den Mitarbeitern angenommen wird. Maßnahmen müssen sich die Unternehmer auch nicht selbst ausdenken – bei den Krankenkassen oder Handwerkskammern gibt es eine umfassende Beratung.
Von Raucherentwöhnung bis YogaEine gemeinsame Yoga-Session oder eine Ernährungsberatung für das ganze Team – Gesundheitsvorsorge kann auch Spaß machen. Und das Beste: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Ganze bis zu 600 Euro pro Person im Jahr steuerfrei.
Maßnahmen aus eigenbetrieblichem Interesse sind generell steuer- und beitragsfrei, auch ohne 600-Euro-Grenze. Ein Anruf beim Finanzamt sichert ab.
Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention sind mehr als nette Extras. In körperlich belastenden Berufen – aber auch für Vielsitzer im Büro – sind sie oft besonders wichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind entsprechende Maßnahmen und Kurse bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Dazu zählen zertifizierte Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung, Rückenschulungen, Ernährungskurse oder Angebote zur Raucherentwöhnung. Auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen können Arbeitgeber solche zertifizierten Kurse finden. Handwerker, die das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Beschäftigten strukturiert fördern möchten, führen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ein. Die Innungskrankenkassen zum Beispiel bieten ein maßgeschneidertes BGM an. Ein BGM hilft nicht nur bei körperlichen Belastungen, auch psychischer Druck (etwa Stress im Job) kann durch spezielle Angebote effektiv minimiert werden.
Firmenfitness
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen auch Firmenfitness anbieten. Möglich ist etwa die vergünstigte oder kostenfreie Nutzung von Fitnessstudios oder Sportangeboten über Verbundsysteme wie Hansefit, EGYM Wellpass oder Urban Sports Club. Der Arbeitgeber muss Vertragspartner des Anbieters sein und die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Je nach Ausgestaltung kann die Firmenfitness über die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Wird die Freigrenze überschritten oder sind die steuerlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Leistung steuer- und beitragspflichtig werden. Arbeitgeber sollten die konkrete Gestaltung daher mit dem Steuerberater abstimmen. KF
Nie ohne Sonnenschutz
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien Sonnenschutz zur Verfügung stellen. Dazu gehören ausreichend Sonnencreme und UV-Schutzkleidung wie Shirts, Kopfbedeckungen mit breiter Krempe und Nackenschutz sowie Sonnenbrillen. Die BG BAU fördert bei Mitgliedsunternehmen den Kauf von UV-Schutzkleidung mit einer Arbeitsschutzprämie. Pro Maßnahme gibt es 50 Prozent der Anschaffungskosten dazu, bei Kühlwesten maximal 100 Euro pro Stück.
Für langärmlige Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz gibt es bis zu 30 Euro pro Stück, und bei bestimmten Sonnenbrillen gibt die BG auf Antrag 20 Euro pro Brille dazu. Außerdem werden Maßnahmen zur Verschattung von Arbeitsbereichen gefördert, mit denen alle Anwesenden geschützt werden können. KF
Was Arbeitgeber tun können, damit die Energie über den Tag stabil bleibt
Anderthalb bis zwei Liter Wasser pro Tag sind die Faustregel, das sind sechs bis acht große Gläser. Bei einem anstengenden Sommertag auf der Baustelle dürfen es gerne ein paar Liter mehr sein. Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern kostenfrei Wasser, Kaffee, Tee und kleine Knabbereien (Kekse oder Energieriegel) sowie Obst zur Verfügung stellen.
Das ist in unbegrenzter Höhe für die Beschäftigten steuerfrei und für den Betrieb in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt auch für Obstkörbe, die der Betrieb zum "sofortigen Verzehr vor Ort" bereitstellt. Selbst einen Korb voller trockener Brötchen oder Laugengebäck sollte das Finanzamt durchgehen lassen. Die Mitarbeiter dürfen die Getränkekisten und die Keksdosen allerdings nicht mit nach Hause nehmen. Aber Achtung: Belegte Brötchen wiederum wertet der Fiskus als Sachbezug. Und ganz klar: Zum Teambuilding gehört mehr als ein Obstkorb. KF
Wie viel Protein soll es sein?
Skyr und Hüttenkäse werden derzeit auf TikTok und Instagram als Proteinbomben gefeiert – zeitweise waren sie in Supermärkten sogar ausverkauft. Doch was ist dran am Protein-Hype? Und wie viel Eiweiß braucht der Körper wirklich?
Das Essen spielt gerade in körperlich anstrengenden Handwerksberufen eine wichtige Rolle. Fitnessbewusste Azubis, Gesellen und Meister wissen: Wer mittags regelmäßig nur zu Pizza, Pommes oder Döner greift, ist oft schnell wieder müde und nicht optimal versorgt. Viele achten auf Kohlenhydrate, gesunde Fette und Eiweiß. Sie greifen zu Joghurt, Skyr, Nüssen oder Geflügelsandwiches. Doch kann man es bei den Proteinen auch übertreiben?
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Erwachsenen als Richtwert 0,8 Gramm Protein pro Kilogramm Körpergewicht am Tag. Bei 70 Kilogramm sind das 56 Gramm Protein. Wer körperlich hart arbeitet oder zusätzlich trainiert, kann je nach Belastung und Ziel auch mehr benötigen; im Sportbereich werden häufig 1,2 bis 2,0 Gramm pro Kilogramm Körpergewicht genannt. Protein-Shakes und Pulver sind meist nicht nötig. Bei einer ausgewogenen Ernährung gebe es keinen Grund »die Proteinzufuhr durch Supplemente zu ergänzen«, so die DGE. Denn Eiweiß steckt nicht nur in Skyr und Hüttenkäse, sondern unter anderem auch in Haferflocken, Hülsenfrüchten, Kürbiskernen, Fleisch, Fisch oder Sojaprodukten. KF
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben