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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Vorlesen:
Januar 2019
Bei Dienstreisen ins Ausland gelten je nach Reiseland und teilweise auch Einsatzort andere Pauschbeträge. Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht für 2019 veröffentlicht.
Der Monteur, der in den Niederlanden arbeitet, bekommt 46 Euro am Tag an Reisekosten. Sein Kollege, der nach Schweden reist, erhält 50 Euro. In Spanien wiederum hängt es davon ab, wo man eingesetzt wird. In Barcelona gibt es ab 2019 genau 34 Euro am Tag, in Madrid 40. Das sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn man mindestens 24 Stunden dort ist. Für den An- und Abreisetag gelten jeweils andere Beträge.
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen werden jedes Jahr neu angepasst. In einigen Ländern bleiben sie unverändert in anderen wird der Betrag angehoben oder abgesenkt.
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Die neue Übersicht für 2019 hat das Bundesfinanzministerium jetzt veröffentlicht:
Änderungen gegenüber 2018 sind gefettet.
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