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Bauunternehmen müssen jederzeit damit rechnen, dass der Zoll die Arbeitnehmer und Geschäftsunterlagen prüft. Regelmäßig gibt es auch bundesweite Großrazzien.

Bauunternehmen müssen jederzeit damit rechnen, dass der Zoll die Arbeitnehmer und Geschäftsunterlagen prüft. Regelmäßig gibt es auch bundesweite Großrazzien. (Foto: © Zollverwaltung)

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Großeinsatz: So geht der Zoll gegen Schwarzarbeit am Bau vor

Im gesamten Bundesgebiet gab es einen Großeinsatz des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Bau. Erste Ergebnisse der Schwerpunktprüfung vom 16. Juni zeigen das ganze Ausmaß des Betrugs.

Auf vielen Baustellen arbeiten Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, werden die Arbeiter finanziell ausgebeutet oder gibt es bandenmäßigen Betrug mit undurchschaubaren Subunternehmerstrukturen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt deshalb regelmäßig bundesweite Schwerpunktprüfungen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Die Razzien betreffen vor allem, aber nicht nur Großbaustellen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes unterstützt die Prüfungen und fordert sogar noch mehr Kontrollen und mehr Personal beim Zoll. Am Ende ist der Schaden nicht nur für den Staat enorm, sondern auch für die ehrlichen Bauunternehmen.

Am 16. Juni 2025 waren 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner vom Morgen bis in die Abendstunden im Einsatz. Erste Ergebnisse der Schwerpunktprüfung am Bau liegen jetzt vor und sie geben einen Einblick in das Ausmaß des Betrugs. 

Foto: © ZollFoto: © Zoll

In Köln, Leverkusen und Umgebung überprüften mehr als als 110 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS etwa 280 Beschäftigte von knapp 90 Arbeitgebern. Elf Männer - drei Belarussen, zwei Kosovaren, ein Albaner, drei Ukrainer, ein Serbe und ein Türke - konnten keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen alle Männer und ihre Arbeitgeber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

"Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen bezüglich der Männer entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerbehörden. Die weiteren Ermittlungen unserer Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentrieren sich nun auf die Arbeitgeber", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

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Die vorläufige Bilanz aus Köln: Bei drei Firmen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. In fünf Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung aufgenommen. Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es in fünf Fällen Anhaltspunkte.

Im Kreis Kleve und in Duisburg zum Beispiel waren den ganzen Tag über knapp 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf Baustellen unterwegs. Sie haben 120 Personen befragt und sich die Geschäftsunterlagen vieler Unternehmen angeschaut. Die Bilanz: Acht Verfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts, drei Verfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und 20 Ordnungswidrigkeiten. Etwa wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung, nicht mitgeführter Ausweispapiere und nicht vorliegender Arbeitsgenehmigungen bei Ausländern. In 32 Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen notwendig, aus denen sich weitere Verstöße ergeben.

Im Bereich der FKS Karlsruhe wurden 88 Personen befragt und bei vier Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei wurden gleich vor Ort sechs Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland. Zwei Personen versuchten zu fliehen, wurden aber von den Einsatzkräften daran gehindert. Eine Person wurde angetroffen, die mit Haftbefehl gesucht wurde.

In der Region Heilbronn haben die Zöllnerinnen und Zöllner 20 Großbaustellen geprüft - insgesamt 38 Betriebe und vier Einzelselbstständige. Auch das hat sich gelohnt. In fünf Fällen gab es den Verdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, in sieben Anhaltspunkte für eine mögliche illegale Ausländerbeschäftigung und in einem Fall besteht der Verdacht auf einen Leistungsbetrug. 29 mal stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Meldepflichtverstöße oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben fest.

Sechs Arbeitnehmer im Raum Frankfurt vorläufig festgenommen

Bei den Kontrollen des Hauptzollamts Frankfurt am Main waren 48 Zöllnerinnen und Zöllner sowie sechs Bedienstete des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main im Einsatz und auf Baustellen sowie am Frankfurter Flughafen unterwegs. Insgesamt wurden 55 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 166 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

In 61 Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Das muss jetzt anhand der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern überprüft werden. Darüber hinaus wurden noch vor Ort sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie ihren Personalausweis, Pass oder Passersatz nicht dabei hatten. Im Baugewerbe besteht für Arbeitnehmer eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. Außerdem wurden 71 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt (Hintergrund: im Baugewerbe müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten spätestens bei Arbeitsaufnahme bei der Sozialversicherung anmelden). 

Im Rahmen der Prüfungen wurden zudem auf mehreren Baustellen insgesamt drei serbische Staatsbürger sowie je ein albanischer, kosovarischer und belarussischer Staatsbürger angetroffen. Alle verfügten nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel. Gegen diese sechs Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung auf die Dienststelle der FKS beziehungsweise der Polizei verbracht. 

Hier stellte sich unter anderem heraus, dass der albanische Staatsbürger bereits zur Festnahme ausgeschrieben war, weil er seiner Ausreiseaufforderung aus März 2025 nicht nachgekommen ist. Er wurde an die Polizei übergeben. Die Ermittlungen gegen die Arbeitgeber dauern noch an.

Jetzt folgen umfangreiche Nachermittlungen

An die am 16. Juni 2025 durchgeführten Prüfungen schließen sich in allen Hauptzollämtern jetzt umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main, zur Schwerpunktprüfung: "Gerade in der Baubranche gibt es zahlreiche und sehr komplizierte Umgehungs- und Verschleierungsformen. Wir nehmen daher alles genau unter die Lupe - unter risikoorientierten Aspekten und aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, von Verbänden oder auch anderen öffentlichen Stellen. Wir befragen die Personen vor Ort und prüfen sämtliche Geschäftsunterlagen, egal, wo diese sich befinden. Die anschließenden Ermittlungen brauchen dann oft viel Zeit, gerade dann, wenn sogenannter Kettenbetrug vorliegt. Das bedeutet, dass durch Vortäuschen vermeintlicher Nachunternehmer Geld generiert wird, mit dem dann Schwarzlöhne gezahlt werden."

Quelle: Zoll

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Text: / handwerksblatt.de

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