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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Am einfachsten lässt sich die Nachweispflicht durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag erfüllen. (Foto: © hafakot/123RF.com)
Vorlesen:
April 2025
Für Betriebsinhaber ist es wichtig, gute Arbeitsverträge aufzusetzen. Je genauer sie sind, desto weniger Unstimmigkeiten gibt es später. Lesen Sie hier, was Chefs beachten sollten.
Der Arbeitsvertrag regelt, wie Sie und Ihr neuer Mitarbeiter zusammenarbeiten werden. Auch wenn eine Form nicht vorgeschrieben ist, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag empfehlenswert. Dieser muss nicht kurz sein, denn je genauer die Verhältnisse geregelt sind, desto weniger Missverständnisse gibt es später.
Hier sind einige wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt:
Der Arbeitgeber muss nach § 2 NachweisG die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen. Anstelle eines schriftlichen Dokuments reicht in manchen Bereichen neuerdings auch die Textform – etwa eine E-Mail –, solange das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. Außerdem muss der Chef den Arbeitnehmer auffordern, den Erhalt des Dokuments zu bestätigen. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich leitender Angestellter und Praktikanten.
In manchen Branchen ist aber der Nachweis weiterhin schriftlich zu erbringen (siehe Infokasten unten).
Für Auszubildende gelten zudem die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Die Nachweispflicht umfasst folgende Punkte:
Das Nachweisgesetz legt unterschiedliche Fristen für die Erfüllung der Nachweispflichten fest:
Was? | Bis wann? |
---|---|
Name und Adresse der Vertragsparteien, Angaben zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit: | spätestens am ersten Arbeitstag |
Datum des Beginns, Angaben zur Befristung, zum Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Dauer der Probezeit: | spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses |
Weitere notwendige Angaben nach dem Nachweisgesetz: | spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses |
Am einfachsten lässt sich die Nachweispflicht durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag erfüllen, der alle erforderlichen Nachweise enthält. Eine Aufsplittung der Pflichtangaben ist in der Regel nicht sinnvoll.
Wenn der Arbeitgeber die Nachweispflicht nicht erfüllt, bleibt der Arbeitsvertrag trotzdem gültig, denn auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtskräftig. Der Arbeitnehmer kann jedoch vor dem Arbeitsgericht klagen, um einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erhalten. Die Nichteinhaltung des Nachweisgesetzes kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben. Zuständig für die Kontrolle sind die Gewerbeaufsichtsämter.
Wichtig: Der Arbeitnehmer kann nicht auf den Nachweis verzichten!
Wer einen Praktikanten einstellt, muss die wesentlichen Vertragsbedingungen sofort nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens jedoch vor Beginn der Praktikantentätigkeit, schriftlich festhalten.
Der Arbeitsvertrag sollten neben den grundlegenden Elementen auch weitere wichtige Aspekte regeln. Dazu gehört die Angabe einer möglichen Befristung, sei es eine Zeitbefristung oder eine Befristung mit Angabe des Grundes. Ebenso sollte geklärt werden, ob dem Arbeitnehmer auch über seine Haupttätigkeit hinausgehende Aufgaben zugewiesen werden dürfen oder sollen (Weisungsrecht des Arbeitgebers). Die Vereinbarung einer Probezeit einschließlich einer verkürzten Kündigungsfrist ist ebenfalls ein wichtiger Punkt.
Finanzielle Aspekte wie Gratifikationen und Sonderzahlungen, beispielsweise Weihnachtsgeld, sollten im Vertrag festgehalten werden. Auch Regelungen zu Dienstreisen, einschließlich Spesen und Fahrtkosten, sowie die mögliche Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs und dessen private Nutzung sind relevant. Detaillierte Angaben zum Urlaub, wie Urlaubsplatzierung, Verfallsregelungen und Sonderurlaub, sollten ebenso Bestandteil des Vertrags sein.
Weitere wichtige Punkte umfassen das Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit, die Erlaubnis von Nebenbeschäftigungen unter Berücksichtigung möglicher Interessenkonflikte, sowie eine Geheimhaltungsverpflichtung. Bezüglich der Kündigung sollten Angaben zu einer eventuellen Freistellung und der Inanspruchnahme von Urlaub während der Kündigungsfrist gemacht werden. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder bei Vorliegen einer Erwerbsminderungsbescheinigung kann geregelt werden.
Zusätzlich können Verfall- oder Ausschlussfristen, Zusatzvereinbarungen, mögliche Vertragsstrafen – etwa bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses – und die Verpflichtung zur Anzeige von Adressänderungen in den Vertrag aufgenommen werden. Die umfassende Regelung verschiedener Aspekte trägt dazu bei, mögliche Unklarheiten oder Konflikte im Arbeitsverhältnis zu vermeiden.
Mit Material der IHK Saarland erstellt
Nachweis weiterhin schriftlich:
Arbeitgeber aus den Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind, müssen den Nachweis unverändert in Schriftform erteilen:
• Baugewerbe
• Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
• Personenbeförderungsgewerbe
• Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
• Schaustellergewerbe
• Unternehmen der Forstwirtschaft
• Gebäudereinigungsgewerbe
• Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
• Fleischwirtschaft
• Prostitutionsgewerbe
• Wach- und Sicherheitsgewerbe
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