Wer vor dem 25. Geburtstag einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält künftig zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus vom Staat.

Wer vor dem 25. Geburtstag einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält künftig zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus vom Staat. (Foto: © Antonio Guillem/123RF.com)

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Neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge: Auch für Selbstständige

Das Nachfolgesystem der Riester-Rente, die neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge, soll auch für Selbstständige offen sein.

Die neue private Altersvorsorge soll die glücklose Riester-Rente – eingeführt im Jahr 2002 – ablösen. Der Bundestag hat das "Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge" bereits in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Am 8. Mai 2026 wird darüber abschließend im Bundesrat entschieden. Ab 1. Januar 2027 sollen die neuen Produkte dann angeboten werden. 

Das neue System bietet ein flexibleres Altersvorsorgedepot mit höheren Renditechancen durch die Einbeziehung von Aktien und ETFs an. Die Kosten für das Standarddepot sollen zudem auf maximal ein Prozent der Effektivkosten gedeckelt werden. Darüber hinaus soll ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standarddepot eingeführt werden.

Positiv aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist auch, dass im Gegensatz zur Riester-Rente dann auch Selbstständige sowie Ärzte, Architekten oder Steuerberater (also Angehörige der berufsständischen Versorgungswerke) die steuerliche Förderung erhalten können. Für sie gibt es bislang statt der Riester-Rente das Modell der Rürup-Rente. 

Drei Möglichkeiten der Anlage soll es geben: 

✔️ ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, 

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✔️ ein Depot mit einer Garantie von 80 Prozent und 

✔️ für Menschen, die mehr Sicherheit wünschen, ein Depot mit einer Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Beträge sowie der staatlichen Zulagen.

Wie steht es um die Zulagenförderung?

Die Zulagenförderung wird laut der Bundesregierung grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen.

✔️ Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr,

✔️ darüber hinaus bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. 

✔️Höhere Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht.

➡️ Die Grundzulage kann bis zu 540 Euro jährlich betragen.

➡️ Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

➡️ Familien sollen besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Minijobberinnen und Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen,
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter:

Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Ab 2027 können allerdings Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

FAQ der Bundesregierung Welche Änderungen konkret vorgesehen sind und was dies für Sparerinnen und Sparer bedeutet, erklärt die Bundesregierung in einem Fragen-und-Antworten-Katalog.  

Quelle: Bundesregierung; ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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