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Ukraine-Krieg: Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet

Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm für vom Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen sind gestartet. Lesen Sie hier, wer und was gefördert wird und welche Zugangsvoraussetzungen gelten.

Stark gestiegene Energiepreise, gestörte Lieferketten, Sanktionen: Der Krieg in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium ein zeitlich befristetes Hilfspaket aufgelegt. Jetzt starten die ersten beiden Programme.

Diese sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Bundesregierung befindet sich zurzeit noch in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission, die aber laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bereits "weit fortgeschritten" sind. Wie auch bei den Corona-Hilfen muss die EU solche Maßnahmen genehmigen.

KfW-Kreditprogramm

Das KfW-Kreditprogramm, auch "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" genannt, soll kurzfristig die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen sollen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken erhalten. Dieses Programm ist am 9. Mai 2022 gestartet.

Es handelt sich um ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro.
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

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Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz) und
  • 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch 

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte 
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • maximal sechs Jahre Laufzeit
  • bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
  • sechs Jahre Zinsbindung Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.
  • Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Erweiterungen bei Bürgschaftsprogrammen

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sind bereits gestartet. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.  

Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogramm

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf auch außerhalb strukturschwacher Regionen.

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent. Für in Einzelfällen besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen gibt es auch die Möglichkeit von über 80-prozentigen (bis maximal 90-prozentigen) Bürgschaften.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, etwa durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt oder 
  • Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder 
  • Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte oder
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).

Erweiterte Programme der Bürgschaftsbanken

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro (doppelt so hoch als "normal").

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 Prozent.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt 
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).

 Quelle: BMWK

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Text: / handwerksblatt.de

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