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Unerlaubte Faxwerbung kann richtig teuer werden

Betriebsführung

Tausende Handwerker sind genervt von unverlangten Briefen, die das Faxgerät blockieren. Etwa von Telefonbuch-Verlagen, die unseriöse Rechnungen schicken, oder Werbefaxe von Firmen, die man gar nicht kennt. Erlaubt ist das nicht!

Geschäftsleute sollten sehr vorsichtig sein mit Faxwerbung. Das gleiche gilt auch für Werbung per E-Mail oder SMS. Alles, was ohne das Einverständnis des Empfängers verschickt wird, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Schließlich sind die Empfänger nicht nur genervt, sie haben Kosten für Papier, Strom, Toner – und das Faxgerät ist blockiert.

20.000 Euro Strafe für sieben Werbefaxe

Ein Unternehmen der Papierbranche hatte sich schon 2003 gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, Werbung per Fax zu unterlassen, wenn der Empfänger nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat. Das Unternehmen ist der Wettbewerbszentrale 2006 aber erneut aufgefallen. Es hatte sieben Werbeschreiben unverlangt an Gewerbetreibende verschickt, deren Adressen es vorher gekauft hatte.

Sowohl das Landgericht Krefeld als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sahen darin einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung aus dem Jahr 2003.  Das OLG  Düsseldorf hat das Unternehmen  zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro verurteilt (Urteil vom 16.12.2008, Az. I-20 U 48/08).

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Tipp

Wenn Sie als Handwerker Werbung per Fax oder SMS verschicken möchten, sollten Sie vorher immer die Kunden um ihr Einverständnis bitten. Eine ideale Gelegenheit ist dann, wenn die Kundenkartei angelegt wird. Die meisten Kunden dürften nichts dagegen haben, wenn sie von ihrem Friseur, Autohaus oder Malermeister über Trends und Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden. Sofern die Werbung im Rahmen bleibt und eben nicht nervt!

Unbekannter Fax-Absender?

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt davor, aufgrund einer solchen Fax-Werbung eine Bestellung aufzugeben. "Wählen Sie niemals eine angegebenen 0190er oder 0900er-Rufnummern – auch nicht, um die Werbung abzubestellen!" warnt die Verbraucherzentrale. Mit jeder Bestellung und jedem Anruf verdient die werbende Firma Geld.

Wer sein Fax privat und geschäftlich nutzt kann sich im Fall von unerlaubter Werbung an die Wettbewerbszentrale wenden.

Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172/ 1515-0

Text: / handwerksblatt.de