Zu früh gefreut: Aus den Inseraten geht oft hervor, dass scheinbar günstigen Angebote nur für wenige Tage gelten

Zu früh gefreut: Aus den Inseraten geht oft hervor, dass scheinbar günstigen Angebote nur für wenige Tage gelten. Außerdem handelt es sich oft um Pfusch, den ortsansässige Handwerksbetriebe, dann nachbessern müssen. (Foto: © Antonio Guillem/123RF.com)

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Unseriöse Angebote von Handwerkern zu angeblichen Sonderpreisen

Betriebsführung

Dubiose Anbieter bieten immer wieder unterschiedlichste Handwerksleistungen zu angeblichen Sonderpreisen an. Die Handwerkskammer Trier warnt Verbraucher dringend zur Vorsicht. Im Zweifel lieber nachfragen!

Dubiose Anbieter versuchen immer wieder, unterschiedlichste Handwerksleistungen zu vermeintlich günstigen Sonderpreisen an den Mann zu bringen, warnt die Handwerkskammer Trier (HWK). "Zuletzt waren in den lokalen Medien Reinigungsleistungen für Terrassen und Dächer sowie Polsterarbeiten angepriesen worden. Ein Anbieter hat jetzt sein Angebot erweitert auf Maler- und Anstreicherarbeiten, Bauwerksabdichtungen, Verlegen von Fliesen und Pflaster sowie Verputzarbeiten", berichtet die Kammer. Das ist kein regionales Problem, sondern bundesweit verbreitet.

Martin Klisch, Abteilungsleiter Recht bei der Handwerkskammer, ruft Verbraucher deshalb auf, bei der Auftragserteilung vorsichtig zu sein. Aus den Inseraten gehe hervor, dass solche scheinbar günstigen Angebote nur für wenige Tage gelten. "Vorher-Nachher-Bilder sollen dabei die fachmännische Ausführung der Arbeiten belegen – diese bleibt aber nicht selten aus. In den meisten Fällen werden die Arbeiten eher unsachgemäß ausgeführt und kosten viel Geld", so Klisch. Die ortsansässigen Fachbetriebe müssten dann in der Regel nachbessern.

Die Handwerker haben meist gar nicht die Berechtigung für die angebotenen Leistungen

Für die zwischenzeitlich zusätzlich angebotenen Handwerksleistungen dubioser Anbieter fehle laut HWK weit überwiegend die Berechtigung. Die fragwürdigen Dienstleister seien, wenn überhaupt, tatsächlich nur mit einem Bruchteil der angepriesenen Gewerke in die Handwerksrolle bei der HWK eingetragen. Dabei sind sie jedoch zur Eintragung aller ausgeübten und beworbenen Gewerke verpflichtet.

Eine Eintragung setzt in der Regel die Präsenz eines jeweils einschlägig qualifizierten Handwerksmeisters im Unternehmen voraus – bei mehr als einem Dutzend angebotener Gewerke eine kaum zu bewältigende Anforderung. Bei so manchem dubiosen Anbieter fehlt sogar die passende Gewerbeanmeldung.

Nach Ermittlungen der Handwerkskammer handelt es sich bei solchen Anbietern vielfach um reine Briefkastenadressen. Dadurch seien sie für die Kundschaft schwer erreichbar – sowohl am Telefon als auch persönlich vor Ort. Das behindere gegebenenfalls auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.

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Wer wissen möchte, ob ein Anbieter in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann sich an die zuständige Handwerkskammer wenden. Diese gehen auch weiteren Hinweisen nach. Hier finden Sie alle Handwerkskammern in Deutschland.

Tipp für Verbraucher: Jeder seriöse Handwerker kann sich gegenüber dem Kunden auch mit einer Handwerkerkarte seine Eintragungen bei der HWK nachweisen. Alle ordnungsgemäß eingetragenen Gewerke sind darin aufgeführt.  

Quelle: HWK Trier

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Text: / handwerksblatt.de

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