Was tun, wenn das Kind krank wird und gepflegt werden muss. Kinder-Krankengeld kann den Arbeitsausfall auffangen.

Was tun, wenn das Kind krank wird und gepflegt werden muss. Kinder-Krankengeld kann den Arbeitsausfall auffangen. (Foto: © Iurii Sokolov/123RF.com)

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Wenn Kinder krank werden

Niemand braucht sich Sorgen zu machen: Wer sein krankes Kind pflegen muss und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, erhält Kinder-Krankengeld.

Wer Kinder hat, der kennt das Problem: Der am Abend zuvor noch quicklebendige Nachwuchs wacht morgens krank auf und kann nicht zum Kindergarten oder zur Schule gehen. Da stellt sich den berufstätigen Eltern schnell die Frage, wer bleibt zuhause? Und vor allem: Wer übernimmt die Kosten für die Fehltage? Niemand braucht sich in diesem Fall Sorgen zu machen.

Versicherung bezahlt Krankengeld

Wer ein krankes Kind pflegen muss, der hat einen Anspruch auf Kinder-Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dafür gibt es verschiedene Vorraussetzungen: Die Versicherung des Elternteils muss den grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld beinhalten. Ein Arzt muss bestätigen, dass die Betreuung des Kindes erforderlich ist und dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Betreuung übernehmen kann. Zudem muss das Kind unter zwölf Jahre alt sein – außer es ist behindert oder schwerstkrank – und es darf kein tariflicher Anspruch der Eltern auf Lohnfortzahlung in diesem Fall bestehen.

Das Kinder-Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, allerdings höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes. Davon gehen noch die halben Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Die IKK classic zahlt Kinder-Krankengeld für zehn Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Bei mehreren Kindern kann sich jeder Elternteil bis zu 25 Tage im Jahr um den kranken Nachwuchs kümmern.

Alleinerziehende erhalten das Kinder-Krankengeld bis zu 50 Tage im Jahr. Eltern müssen die Bescheinigung ihres Arztes bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese fordert anschließend noch eine Verdienstbescheinigung über das ausgefallene Entgelt an und zahlt das Kinder-Krankengeld aus.

Quelle: IKK

Text: / handwerksblatt.de