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Wipano – Förderung von Schutzrechten

Betriebsführung

Eine aufwendige Patent-Recherche, aber auch die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters, kann man sich über das Bundes-Programm "Wipano" fördern lassen. Gerade ist die neue Förderperiode gestartet.

Das Programm "Wipano" unterstützt Unternehmen und Freiberufler, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen oder deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Nun hat das Ministerium eine neue Förderphase des Förderprogramms für die Jahre 2024 bis 2027 gestartet. Der Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen.

Zum Beispiel kann man sich eine aufwendige Recherche, ob es ein Produkt oder eine Dienstleistung bereits gibt, über das Programm "Wipano" fördern lassen. Die Abkürzung steht für "Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen über "Wipano" anschließend auch bei der Anmeldung eines Patentes oder ­eines Gebrauchsmusters.

Die Förderstruktur im Förderbereich "Patentierung – Unternehmen" wurde zur Vereinfachung für die Antragsteller von bisher fünf Leistungspaketen auf zwei Module vereinfacht. Das Förderprogramm soll die Unternehmen während des gesamten Prozesses der Schutzrechtsanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister unterstützen:  

Modul 1

Gegenstand der Förderung ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche. Förderfähige Leistungen (maximal 10.000 Euro Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben):

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  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchs­mustern
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (zum Beispiel Anmeldestrategie)
  • Bei einer internationalen Patentanmeldung soll eine Beratung zu den entsprechenden Auslandsschutzrechten und deren Anmeldeerfordernissen erfolgen.

Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 muss eine Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchgeführt werden. Stellt sich im Rahmen der Recherche heraus, dass es die Erfindung bereits gibt, dann kann von der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung abgesehen werden. Das muss allerdings der externe Dienstleister, der die Stand-der-Technik-Recherche durchgeführt hat, schriftlich bestätigen.

Modul 2 (optional und nur nach Durchführung von Modul 1)

Gegenstand der Förderung ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse. Förderfähige Leistungen (bis zu 6.000 Euro Zuschuss):

  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
  • Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen usw.)
  • zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche usw.)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung

Quelle: Förderrichtlinie

Neuer Förderschwerpunkt ist Normung

Der neue Förderschwerpunkt "Normung – Unternehmen" unterstützt kleine Betriebe und Mittelständler, die sich an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen. Unternehmen, die bereits Erfahrungen in der nationalen Normung und Standardisierung sammeln konnten, werde der Einstieg in die europäische oder internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit erleichtert, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Mitarbeit könne auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die von dem antragstellenden Unternehmen konkret projektbezogen beauftragt sind.  

Der Förderschwerpunkt "Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung" unterstützt wie bisher auch Unternehmen und öffentliche Forschung bei Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards zu überführen. 

Dazu erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister, Dr. Franziska Brantner: "Im internationalen Wettbewerb spielen Normen und Standards eine immer größere Rolle. Mit den Förderschwerpunkten des Wipano-Programms stärken wir die Teilhabemöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsprozessen. Zugleich unterstützen wir diese Unternehmen weiterhin bei der Anmeldung von Schutzrechten, damit sie ihr geistiges Eigentum effizient nutzen können."

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Text: / handwerksblatt.de

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