Gute Ideen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – aber kein Geld für die Forschung? Hier hilft das Förderprogramm ZIM.

Gute Ideen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – aber kein Geld für die Forschung? Hier hilft das Förderprogramm ZIM. (Foto: © Burmakin Andrey/123RF.com)

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ZIM: Mehr Geld für Forschung und Entwicklung

Betriebsführung

Der Bund gibt mehr Geld für Forschung und Entwicklung in kleinen Handwerksbetrieben und im Mittelstand. 2020 können die Unternehmen über das Programm ZIM 555 Millionen Euro abrufen. In Kürze können die Anträge eingereicht werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Innovative Mittelständler, dabei sind explizit auch Handwerker erwähnt, sollen darüber besser und passgenauer über das bewährte Förderprogramm unterstützt werden. Allein in diesem Jahr sollen über das ZIM 555 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Mehr unter zim.de "Wir fördern dabei insbesondere innovative junge und kleine Unternehmen und intensivieren den Wissenstransfer. Auch Unternehmen in strukturschwachen Re gionen erhalten noch bessere Förderbedingungen", so Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Das neue ZIM optimiert an mehreren Stellen!

Junge und Kleinstunternehmen sowie solche, die das Programm zum ersten mal nutzen, erhalten bessere Unterstützungsmöglichkeiten bei ihren Forschungs - und Entwicklungsprojekten.

Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen bekommen höhere Fördersätze.

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Der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis sollen intensiviert werden.

Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist.

Das ZIM ist laut BMWi mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes.

Projektträger-Ausschreibung läuft

Auch die ZIM-Projektträgerschaft werde neu ausgeschrieben. Dies sei voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen. Erst danach kann man die Anträge unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen stellen.

Wichtig: In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zur Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft können keine neuen Anträge gestellt werden.

Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Handwerkskammern helfen 

Haben Sie Fragen zu Forschung- und Entwicklung im Handwerk? Dann können Sie sich an die Technologie-Berater Ihrer Handwerkskammer wenden. Die kennen auch die aktuellen Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Der Service ist für Mitgliedsbetriebe kostenlos.

Text: / handwerksblatt.de

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