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HWK Trier | Mai 2025
Online-Seminar: Meisterwerk Betriebsübergabe
Wie man sein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen kann, zeigt ein Online-Seminar der Handwerkskammer der Pfalz und der Handwerkskammer Trier.
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Vorlesen:
Dezember 2018
Jobtickets, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zum Teil oder komplett bezahlt, sind ab 2019 steuerfrei.
Zuschüsse des Arbeitgebers für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeit ("erste Tätigkeitsstätte") werden steuerfrei gestellt. Das heißt, das verbilligte oder kostenlose Jobticket muss bei der 44-Euro-Freigrenze nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Steuerbefreiung gibt es also dann,
Die Steuerbegünstigung wird außerdem auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert.
Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, "um eine systemwidrige Überbegünstigung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern zu verhindern, die die betreffenden Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen", heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
Die Regierungskoalition will mit der Gesetzesänderung erreichen, dass mehr Berufspendler vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen.
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