Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
(Foto: © Jozef Polc/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2018
Jobtickets, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zum Teil oder komplett bezahlt, sind ab 2019 steuerfrei.
Zuschüsse des Arbeitgebers für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeit ("erste Tätigkeitsstätte") werden steuerfrei gestellt. Das heißt, das verbilligte oder kostenlose Jobticket muss bei der 44-Euro-Freigrenze nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Steuerbefreiung gibt es also dann,
Die Steuerbegünstigung wird außerdem auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert.
Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, "um eine systemwidrige Überbegünstigung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern zu verhindern, die die betreffenden Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen", heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
Die Regierungskoalition will mit der Gesetzesänderung erreichen, dass mehr Berufspendler vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen.
2 Kommentare
Kommentar schreiben