Hessen beteiligt sich an den Kosten einer Fortbildung mit einer Aufstiegsprämie von 1.000 Euro. 2020 und 2021 haben jeweils rund 3.000 Fachkräfte die finanzielle Unterstützung des Landes beantragt – ein Plus von jeweils rund fünf Prozent. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir freut sich über den Elan zur Weiterbildung. (Foto: © stylephotographs /123RF.com)

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Aufstiegsprämie in Hessen wurde 2020 und 2021 gut nachgefragt

In Hessen erfreut sich die Aufstiegsprämie steigender Beliebtheit. 2020 und 2021 haben jeweils rund 3.000 Fachkräfte die 1.000 Euro beantragt. Dies entspricht einem Plus von jeweils gut fünf Prozent gegenüber 2019. 

"Der Elan zur Weiterbildung ist sehr erfreulich, denn vielen Branchen fehlt es an Fachkräften, und dieser Mangel bremst die wirtschaftliche Dynamik", kommentierte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir die positive Entwicklung bei der Aufstiegsprämie. Gegenüber dem Vor-Pandemiejahr 2019 sei die Zahl der Anträge im Jahr 2020 und 2021 jeweils um fünf Prozent gestiegen. Damit hätten jeweils rund 3.000 hessische Fachkräfte aus Handwerk, Industrie, Handel, Landwirtschaft oder Rechtspflege die finanzielle Förderung des Landes genutzt.

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Die Aufstiegsprämie gibt es dem hessischen Wirtschaftsminister zufolge seit 2018. Zum Anfang des Jahres 2022 habe das Land den Zugang dazu weiter verbessert. Nun könne die finanzielle Unterstützung auch für Abschlüsse beantragt werden, die in einem anderen Bundesland erworben werden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Absolventinnen und Absolventen in Hessen wohnen und arbeiten.

Gezahlt werde die Aufstiegsprämie für alle Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, sofern sie im Deutschen Qualifikationsrahmen DQR mindestens dem Meisterniveau zugeordnet sind. Dazu zählen etwa die Abschlüsse als Fachwirtin bzw. Fachwirt, Fachkauffrau bzw. Fachkaufmann oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt.  

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Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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Text: / handwerksblatt.de