Smart Home ist ein lukrativer Markt für die E-Handwerke. Mit dem Elektroniker für Gebäudesystemintegration gibt es in der Ausbildung ab Sommer 2021 einen Fachmann, der die verschiedene Systeme und Gewerke vernetzen kann.

Smart Home ist ein lukrativer Markt für die E-Handwerke. Mit dem Elektroniker für Gebäudesystemintegration gibt es in der Ausbildung ab Sommer 2021 einen Fachmann, der die verschiedene Systeme und Gewerke vernetzen kann. (Foto: © Lev Dolgachov/123RF.com)

Vorlesen:

E-Handwerke novellieren ihre Ausbildungsberufe

Betriebsführung

Aus sieben werden fünf: Mit der Neuordnung und einem neuen Beruf reagiert der ZVEH auf die Anforderungen der Digitalisierung. So soll die elektrohandwerkliche Ausbildung zukunftsfähig werden.

Vor knapp zwei Jahrzehnten sind die Ausbildungsverordnungen der Elektroberufe zuletzt novelliert worden. In der Zwischenzeit ist politisch und technologisch viel passiert. Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) nennt einige Beispiele: "Digitalisierung, Energie- und Verkehrswende, Smart Home und Elektromobilität." Dies alles führt zu einer Vernetzung verschiedener Systeme und Gewerke rund ums Gebäude – ein lukrativer Markt für die E-Handwerke. "Für dieses komplexe Aufgabenspektrum fehlte uns bislang aber ein Fachmann, der von der Planung über die Installation, Programmierung und Parametrierung bis hin zur Überwachung alles im Blick hat", beschreibt der Geschäftsführer für Technik und Berufsbildung das Anforderungsprofil, dessen Inhalte sich nicht mehr in die bestehenden Ausbildungsberufe einbauen ließen.

Planer mit guten Mathe- und Physiknoten

Mit dem Elektroniker für Gebäudesystemintegration wurde deshalb ein neues Angebot geschaffen. Es richtet es sich vor allem an Bewerber und Bewerberinnen, die umfassend planerisch denken können und besonders fit in Mathe und Physik sind. "Mit dem neuen Ausbildungsberuf wollen wir gute Realschüler, vor allem aber auch Abiturienten und Studienabbrecher ansprechen", erklärt Andreas Habermehl.

Andreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer für Technik und Berufsbildung Foto: © ZVEH/Lena Siebrasse FotografieAndreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer für Technik und Berufsbildung Foto: © ZVEH/Lena Siebrasse Fotografie

Für die Ausbildung zum Gebäudesystemintegrator benötigen die Betriebe keine spezielle Berechtigung. "Sie sollten aber genügend Aufträge im Segment Smart Home haben, damit sie die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermitteln können. Dies kann die überbetriebliche Unterweisung nicht alleine leisten", appelliert der Berufsbildungsexperte des ZVEH an die Verantwortung der Ausbilder. Für die ÜLU sind zwölf Module von jeweils rund einer Woche vorgesehen. Sie werden in den kommenden Monaten zusammen mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) erstellt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Individueller Auftrag als Prüfungsaufgabe

Neuer Beruf, neue Prüfungsform. Anstelle eines Kundenauftrages werden die Elektroniker für Gebäudesystemintegration als Arbeitsaufgabe einen individuellen Auftrag erhalten, den sie in ihrem Ausbildungsbetrieb umsetzen. Dafür bekommen die Auszubildenden eine maximale Zeitvorgabe von 31 Stunden. Die Ergebnisse stellen die Prüflinge im Rahmen eines Fachgesprächs dem Prüfungsausschuss vor.

Die neue Prüfungsform können auch einige Lehrlinge zum Informationselektroniker testen. Im Bezirk der Handwerkskammer Hamburg, Hannover, München, Münster und Stuttgart wird bis zum Jahr 2026 ein "Variantenmodell" erprobt und anschließend evaluiert. "Dabei haben die Auszubildenden die Wahl, ob sie als Arbeitsaufgabe lieber den Kundenauftrag oder den betrieblichen Auftrag bearbeiten möchten", erklärt Andreas Habermehl.

Neue Gewichtung der Prüfungsteile

Sollte das Variantenmodell erfolgreich sein, könnte es nach der fünfjährigen Erprobungsphase auch in die reguläre Ausbildungsverordnung überführt werden. Für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Elektrohandwerk wird zudem die Gewichtung der Prüfungsteile verändert. "Wir haben uns mit den Sozialpartnern darauf verständigt, dass der zweite Teil der Gesellenprüfung nicht mehr 60, sondern 70 Prozent ausmacht."

Eher redaktionelle Änderungen

Ansonsten bleibt vieles wie gehabt. Die Ausbildungen im E-Handwerk dauern dreieinhalb Jahre. "Im ersten Lehrjahr vermitteln die Berufsschulen allen Azubis die Inhalte für den Einsatz als Elektrofachkraft, so dass wenn notwendig Gemeinschaftsklassen gebildet werden können", sagt Andreas Habermehl.

In der Ausbildungsverordnung der Elektroniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik seien Begriffe an einigen Stellen neu definiert und Inhalte aktualisiert worden. "Der Umgang mit Asbest sowie die Bereiche Erneuerbare Energien und Elektromobilität werden stärker gewichtet."

Bei den Elektronikern für Maschinen- und Antriebstechnik gebe es in der Ausbildungsverordnung eher redaktionelle Änderungen. Dies gelte auch für die Elektroniker der Fachrichtung Automatisierungstechnik. Bei ihnen seien jedoch Ausbildungsinhalte der Systemelektroniker dazugekommen, so dass der Beruf nun Elektroniker Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik heißt.

Beim Informationselektroniker sind die Fachrichtung und zwei Schwerpunkte entfallen. Da sich die Inhalte der Ausbildung zum Elektroniker mit der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik, zum Informationselektroniker mit dem Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik sowie Bürosystemtechnik sehr ähneln, werden sie unter dem Monoberuf Informationselektroniker zusammengefasst. "Im Großen und Ganzen ist aber alles so geblieben, dass man mit den bestehenden Strukturen ausbilden kann", gibt der ZVEH-Geschäftsführer Entwarnung.

Infos für LehrstellenbewerberInteresse an einer Ausbildung im Elektrohandwerk? Auf dem Jugendportal e-zubis.de erfahren Bewerberinnen und Bewerber alles über die Ausbildung im E-Handwerk, darunter auch zu den neuen Berufen

Aus sieben werden fünf

Ab dem Sommer 2021 gibt es im E-Handwerk nur noch fünf Ausbildungsberufe. "Alle laufenden Ausbildungen können noch unter den bisherigen Regelungen beendet werden", versichert Andreas Habermehl. Alle Verträge, die ab dem 1. August 2021 mit den alten Bezeichnungen abgeschlossen worden sind, müssten jedoch umgeschrieben werden. Der ZVEH sei aber mit vielen Handwerkskammern im Gespräch. "Sie warten darauf, bis die neuen Ausbildungsverordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind und schreiben die Ausbildungsverträge dann entsprechend aus."

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: