Neue Anforderungen im Onlinehandel: der Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Sie müssen eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – auf ihrer Website bereitstellen.
Ebenfalls am 19. Juni um 10 Uhr lädt die Handwerkskammer Münster zur einstündigen Online-Informationsveranstaltung "Widerrufsbutton wird Pflicht!" ein. Ziel der Neuregelung ist es, den Widerruf von Onlineverträgen ebenso einfach zu gestalten wie deren Abschluss. Bislang genügte es, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu informieren und gegebenenfalls ein Formular bereitzustellen. Künftig müssen Unternehmen eine klar erkennbare und unmittelbar zugängliche digitale Funktion anbieten, über die der Widerruf direkt online erklärt werden kann.
Die Regelung betrifft insbesondere klassische Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C), die über Websites, Apps oder andere Online-Oberflächen abgeschlossen werden. Nicht ausreichend ist ein versteckter Hinweis oder eine umständliche Kontaktaufnahme per E-Mail – vielmehr muss der Widerruf mit wenigen Schritten und ohne zusätzliche Hürden möglich sein. Für Betriebe ergeben sich daraus konkrete Handlungsbedarfe: Neben der technischen Umsetzung sind auch rechtliche Anforderungen zu beachten, etwa zur Gestaltung, zur eindeutigen Beschriftung sowie zur Bestätigung des Widerrufseingangs. Verstöße können als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hintergrund: Online-Seminar "Widerrufsbutton" Hintergrund Das Angebot richtet sich insbesondere an Handwerksbetriebe mit Online-Vertrieb oder digitalen Buchungs- und Bestellprozessen. Neben der rechtlichen Einordnung werden auch technische Lösungsansätze und organisatorische Fragen beleuchtet.
Thema Vor diesem Hintergrund bietet eine Online-Veranstaltung praxisnahe Unterstützung: Die Veranstaltung "Widerrufsbutton – neue Pflicht ab Juni 2026" informiert über die gesetzlichen Grundlagen, zeigt typische Fallstricke in der Umsetzung auf und gibt konkrete Hinweise für die betriebliche Praxis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an Online-Shops und digitale Geschäftsmodelle sowie Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Umsetzung.
Seminar Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Online-Seminar gibt es online hier.
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Text:
Handwerkskammer Münster /
handwerksblatt.de
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