Auch junge Unternehmen können noch bis zum 31. Mai die NRW-Soforthilfe in der Corona-Krise beantragen.

Auch junge Unternehmen können noch bis zum 31. Mai die NRW-Soforthilfe in der Corona-Krise beantragen. (Foto: © alphaspirit/123RF.com)

Vorlesen:

Soforthilfe auch für ganz junge Unternehmen

614 junge Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Münster bekommen durch Soforthilfe bessere Überlebenschancen in Zeiten der Corona-Krise.

Auch "junge" Existenzgründer, die wegen der Corona-Krise einen wirtschaftlichen Schaden haben, können ab sofort die NRW-Soforthilfe erhalten. Die Handwerkskammer Münster begrüßt die Ausweitung der Förderung von Bund und Land auf Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar und 11. März gegründet wurden. Im Kammerbezirk Münster sind dies 614 Handwerksbetriebe. Sie fielen bisher durchs Raster. "Für viele ist es notwendig, dass auch sie jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Existenz zu sichern und Finanzierungsengpässe für laufende Betriebskosten zu überbrücken", betont Handwerkskammer-Präsident Hans Hund.

Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit fielen oftmals hohe Kosten für die Ausstattung des eigenen Betriebs und die Gewinnung von Kunden an. 25 neue junge Handwerksunternehmen, die in diesem Jahr bis zum Beginn der Pandemie-Maßnahmen gegründet wurden, mussten ihre Tätigkeit bereits wieder aufgeben. Jetzt sei eine schnelle Auszahlung aller bewilligten Soforthilfen dringlich, oftmals zähle jede Woche fürs existenzielle Überleben der Betriebe, so Hund. 

Soforthilfe bis 31. Mai beantragen

Gründer, die sich in 2020 bis zum Stichtag selbstständig machten, haben die Möglichkeit die Soforthilfe bis 31. Mai über Angehörige steuerberatender Berufe oder direkt online zu beantragen. Sie beträgt – je nach Betriebsgröße – 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro.

Es gibt vier Voraussetzungen für die Bewilligung der Gelder:

  1. der Wegfall von mehr als der Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise,
  2. mehr als die Halbierung der Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat (Gründer: Vormonat),
  3. die behördliche Einschränkung der Möglichkeit Umsätze zu erzielen oder
  4. unzureichende Mittel zur Zahlung von Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Das Geld darf nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden, sagt das Land, zum Beispiel für Mieten, Leasingraten und Kredite für Betriebsräume. In NRW können als Sonderregelung 2.000 Euro für den Lebensunterhalt in den Monaten März und April angerechnet werden. Danach sieht der Bund die Beantragung von Grundsicherung vor. Personalkosten sollen durch das Kurzarbeitergeld reduziert werden. 

 

Telefon-Hotline Die Handwerkskammer Münster berät Handwerksbetriebe zur Soforthilfe unter der Telefon-Hotline 0251 5203888.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Münster

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: