Bis zum 28. August kann man die Unterlagen für die Gesellen- und Abschlussprüfungen für den Wintertermin 2026/2027 beantragen.

Bis zum 28. August kann man die Unterlagen für die Gesellen- und Abschlussprüfungen für den Wintertermin 2026/2027 beantragen. (Foto: © Lincoln Beddoe/123RF.com)

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Anmeldefrist zu Gesellen- und Abschlussprüfungen

Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen für den Wintertermin 2026/2027 sind mit den erforderlichen Unterlagen bis 28. August 2026 einzureichen.

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. März 2027 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden ­– sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Winterprüfungen 2026/2027 zugelassen.

Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) beziehungsweise Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.

Frist beachten!

Anmeldeschluss ist der 28. August 2026. Später eingehende Anmeldungen können zum Winterprüfungstermin 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809424 bei der Handwerkskammer angefordert werden.

Anträge auf vorzeitige beziehungsweise ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen ebenfalls bis spätestens 28. August 2026 eingereicht werden. Wiederholer erhalten eine gesonderte Anmeldefrist.

 

Hintergrund: Prüfungsunterlagen Kontakt Handwerkskammer des Saarlandes, Prüfungswesen, Hohenzollernstr. 47-49, 66117 Saarbrücken
Hintergrund Informationen gibt es online hier.
Frist Bitte die Frist beachten – Anmeldeschluss ist der 28. August. 2026. 

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Text: / handwerksblatt.de

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