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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
In Frankreich müssen ab sofort höhere Mindestlöhne gezahlt werden. Diese wurden bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)
Vorlesen:
Das westliche Nachbarland Frankreich hat bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr den Mindestlohn erhöht.
Der Bruttolohn, der in Frankreich mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, erhöht sich zum zweiten Mal in diesem Jahr. Grund dafür ist die gestiegene Inflation. Ab 1. Mai 2022 hat der Arbeitgeber nun 10,85 Euro zu zahlen, statt wie bisher 10,57 Euro. Auf den Monatslohn gerechnet, ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1645,58 Euro.
Folglich erhöht sich auch die Ausbildungsvergütung für Auszubildende, gestaffelt nach Alter und Lehrjahr. Die Änderung betrifft auch deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsendet werden.
Hintergrund Hintergrund Fragen zur Mindestlohnerhöhung in Frankreich beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
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