Es wurde nun eine Fristverlängerung für die Schlussabrechnung für die Corona-WIrtschaftshilfen bis 30. September 2024 vereinbart.

Es wurde nun eine Fristverlängerung für die Schlussabrechnung für die Corona-WIrtschaftshilfen bis 30. September 2024 vereinbart. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen, einschließlich der November- und Dezemberhilfen, wird bis zum 30. September verlängert.

Entscheidend für die Verlängerung bis zum 30. September ist, dass eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde. Diese Entscheidung wurde von Bund und Ländern gemeinsam mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz getroffen. Mit dieser letzten Verlängerung sollen die noch ausstehenden bundesweiten 400.000 Schlussrechnungen zur Prüfung an die 21 Bewilligungsstellen vorgelegt werden.

Der saarländische Wirtschaftsminister Jürgen Barke betont in einem Statement: "Die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, profitieren von der Fristverlängerung gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, denen mehr Zeit gewährt wird, die Schlussabrechnung einzureichen. Zusätzlich wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. So soll auf das starre Abprüfen festgelegter Prüfkriterien verzichtet werden und – wie im Saarland bereits praktiziert – die Abrechnungen risikoorientiert überprüft werden. Das entlastet nicht nur Unternehmen und Kanzleien, sondern auch die Bewilligungsstellen."

 

Hintergrund: Überbrückungshilfe Hintergrund Weitere Informationen sind online hier verfügbar.

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Text: / handwerksblatt.de

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