Seit Jahresbeginn gelten Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung.

Seit Jahresbeginn gelten Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung. (Foto: © toneteam/123RF.com)

Vorlesen:

Mindestausbildungsvergütung seit Anfang 2020 gültig

Seit Beginn von 2020 gelten verbindliche Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung. Ein Überblick.

Anfang 2020 hat der Gesetzgeber verbindliche Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung festgelegt. Demnach gelten für alle Ausbildungsverhältnisse die Sätze der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stufen.

Mindestvergütungen ohne Tarifvertrag gültig 

Die Sätze der Mindestausbildungsvergütung im Überblick. Foto: © Handwerkskammer des SaarlandesDie Sätze der Mindestausbildungsvergütung im Überblick. Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes

So gelten beispielsweise für alle Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2021 (1. Januar bis 31. Dezember 2021) beginnen, die Vergütungen aus der Tabellenzeile für das Jahr 2021. Verbindlich sind die entsprechenden Mindestvergütungen für alle Ausbildungsverhältnisse, die nicht per Tarifvertrag geregelt sind.

 

Hintergrund Fragen zur Mindestausbildungsvergütung beantwortet bei der Handwerkskammer des Saarlandes der Teamleiter Lehrlingsrolle Stefan Emser, Tel.: 0681 5809143, E-Mail: s.emser@hwk-saarland.de

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerksammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: