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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die E-Rechnung wird künftig verpflichtend sein. Hier gibt es Infos. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)
Vorlesen:
In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch elektronische Rechnungen ausstellen. Es gibt Übergangsregelungen.
In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch elektronische Rechnungen ausstellen. Sie erhalten dann die Vorsteuer nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus elektronischen Rechnungen. Als Starttermin für die E-Rechnungspflicht plant die Bundesregierung den 1. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können.
Danach ist folgender Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung vorgesehen:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich gegenüber der Bundesregierung unter anderem erfolgreich für eine gestaffelte Einführung - gemessen am Vorjahresumsatz und abhängig von der Unternehmensgröße - eingesetzt, um den Einführungsprozess für unsere Betriebe zu entzerren.
Hintergrund Hintergrund Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung gibt es online in der ZDH-Praxishilfe "Elektronische Rechnungen" (Stand: Mai 2023).
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